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JÄNNER 18, 2023
St. Martin (ots) -
Weil eine 61 Jahre alte Frau in einem Geldinstitut in der Maikammerer Straße übernachten wollte, wurden die Personalien überprüft und dabei festgestellt, dass ein Haftbefehl gegen sie ausstand. "Kurzerhand" konnte sie den Geldautomaten bedienen und 300 Euro für den Strafbefehl bezahlen. Im Anschluss daran wurde ihr ein Platzverweis erteilt.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell