vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 11, 2024
Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2024 wurden für niederösterreichische Gemeinden Beihilfen in der Gesamthöhe von 70.640.633,88 Euro als Bedarfszuweisungen II (Unterstützung des Haushaltes) und Bedarfszuweisungen III (für Projekte) bewilligt.
Für das Unabhängige Literaturhaus Niederösterreich stellt das Land Niederösterreich eine Förderung für die Jahre 2025 bis 2027 über insgesamt 570.000 Euro zur Verfügung.
Weiters bewilligte die NÖ Landesregierung Zuschüsse aus Mitteln der Raumordnungsförderung für 18 Gemeinden mit einer Gesamtsumme von 895.000 Euro.
Zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes in Wr. Neustadt wurde im September 2019 ein neu überarbeitetes und optimiertes Stadtbussystem umgesetzt. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, den Betrieb des Stadtbusses Wr. Neustadt auch im Betriebsjahr 2024 im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes entsprechend der Finanzkraftkopfquote mit einer Förderquote von 30 Prozent, d. s. max. 1.708.860 Euro zu fördern.
Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport in der Sportart Basketball wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025 in Höhe von 130.900 Euro genehmigt.
Das Land Niederösterreich fördert die Sanierung der Tagesstätte Horn der Caritas der Diözese St. Pölten am Standort Horn, Spitalgasse 10, mit maximal 116.581,71 Euro. Darüber hinaus fördert das Land Niederösterreich die Sanierung der Wohneinrichtungen Baumgarten 1 und 2 der Lebenshilfe NÖ gGbmH am Standort Baumgarten/March, Baumgarten 67, mit maximal 90.425 Euro sowie die Sanierung der Tagesstätte Rogatsboden der Lebenshilfe NÖ gGmbH am Standort Purgstall, Rogatsboden 29, mit maximal 158.450 Euro, sowie die Sanierung der Wohneinrichtung Baden der Lebenshilfe NÖ gGbmH am Standort Baden, Leesdorfer Hauptstraße 13, mit maximal 127.000 Euro.
Quelle: Land Niederösterreich