vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 14, 2025
Die Landespolizeidirektion (LPD) Steiermark hat die Schutzzone im Volksgartenpark für weitere sechs Monate verordnet. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Evaluierung vor Auslaufen der aktuellen Verordnung. Die Schutzzone im Metahofpark bleibt weiterhin bis April 2025 bestehen – eine Bilanz.
Mit 15. Juli 2024 trat die bisher gültige Schutzzone (§ 36a SPG) für den Grazer Volksgartenpark in Kraft. Sie war nach einem festgestellten Anstieg von Suchtmitteldelikten und der vermehrten Sicherstellung von im Park versteckten Suchtmitteln zum Schutz von Minderjährigen verordnet worden, tritt jedoch sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden per Gesetz automatisch außer Kraft. Die örtliche Sicherheitsbehörde hat dann gegebenenfalls die Voraussetzungen einer neuerlichen Schutzzone zu überprüfen, was nun geschah.
Bilanz: Schutzzone bewährt
Eine solche Überprüfung hat nun ergeben, dass sich die Schutzzone im Grazer Volksgartenpark bestens bewährt hat. So führte ein erhöhter Kontrolldruck im Streifendienst sowie rund 60 größer angelegte Schwerpunktaktionen unterschiedlichster Polizeieinheiten zu mehr als 270 Betretungsverboten. Auch ebenso vielen Anzeigen wegen unterschiedlicher Delikte waren die Folge – beispielsweise nach dem Suchtmittelgesetz (69), dem Fremdenrecht (36) oder der Missachtung von ausgesprochenen Betretungsverboten (124). Die restlichen Anzeigen fielen auf sonstige Übertretungen. Bei den Kontrollen stellte die Polizei auch knapp 50 Personen fest, gegen die eine gerichtliche Aufenthaltsermittlung vorlag. Insgesamt 68 Mal kam es in der Schutzzone zur Sicherstellung von Suchtmittel. In Summe waren dies etwa 1,5 Kilogramm Cannabis, aber auch geringe Mengen an Kokain, XTC oder sonstigen Tabletten. Allein die Suchtmittel-Spürhunde der Polizeidiensthundeinspektion Graz erstöberten in den Schutzzonen Suchtmittel im Straßenverkaufswert von rund 27.000 Euro.
Antrag auf Fortführung
Nach erfolgter Evaluierung stellte das Stadtpolizeikommando Graz bei der örtlichen Sicherheitsbehörde (SVA) einen Antrag auf eine Fortführung der Schutzzone. Begründet würde dies – neben der erfolgreichen Einsatzbilanz – vor allem mit dem Bestreben einer nachhaltigen Verbesserung der Suchtmittelsituation in öffentlichen Parkanlagen und dem damit einhergehenden Schutz von Minderjährigen. So sei ohne die rechtlichen Möglichkeiten einer Schutzzone (Stichwort Betretungsverbote) spätestens im anstehenden Frühjahr mit einer Rückkehr der dementsprechenden Klientel und einer Verschlechterung der Situation zu rechnen. Zudem habe sich auch das subjektive Sicherheitsgefühl von Anrainern und der Bevölkerung durch die bisherigen Maßnahmen erheblich verbessert.
Neue Verordnung erlassen
Die Sicherheitsbehörde hat nun nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen eine neuerliche Schutzzone verordnet. Die Verordnung tritt – inhaltlich analog zu bereits bestehenden – mit 16. Jänner 2025 in Kraft. Damit kommt es bei der Schutzzone im Volksgartenpark de facto zu einer "Verlängerung" bzw. Fortführung für zumindest sechs weitere Monate. Die aufgrund der festgestellten Lageveränderung erforderlich gewordenen Schutzzone im Metahofpark trat mit 1. Oktober 2024 in Kraft und bleibt bis auf weiteres unverändert aufrecht. Auch hier wurden bislang bereits an die 100 Betretungsverbote innerhalb der ersten drei Monate verhängt. Weitere polizeiliche Schwerpunktmaßnahmen sind auch in Zukunft zu erwarten.
Quelle: LPD Steiermark