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AUGUST 27, 2021
Braunschweig (ots) - In jedem geprüften Nagelstudio in der Region um Braunschweig wurden Personen bei der Arbeit angetroffen, die sich überhaupt nicht in Deutschland aufhalten oder hier arbeiten dürften. Verstöße wurden auch bei den Nagelstudios in Südniedersachsen festgestellt.
Der Zoll hat 24. und 26. August 2021 stichprobenweise die Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Nagelstudios kontrolliert. In Braunschweig, Wolfsburg und Gifhorn wurde dabei in jedem der vier kontrollierten Geschäfte mindestens eine Person bei der Arbeit angetroffen, die sich überhaupt nicht in Deutschland aufhalten oder arbeiten dürfte. Nach Auskunft der Einsatzleiterin in der Region war allerdings ein Großteil der Beschäftigten gut auf die Kontrolle vorbereitet, zumindest gaben sie gut vorbereitete Antworten: "der Tag der Prüfung sei ihr erster Arbeitstag und bei den jeweiligen Betreibern handele es sich um zufällige Bekannte oder Freunde, die man besuche".
Hinweise auf diverse Verstöße ergaben sich aber auch in den Landkreisen Göttingen, Hameln und Hildesheim.
Insgesamt wurden 23 Nagelstudios mit 47 Beschäftigten kontrolliert. In 16 Fällen liegen Hinweise auf Verstöße vor (ausländerrechtliche Verstöße: 7, Mindestlohnverstöße: 3, Schwarzarbeit: 3, sonstige: 3). Dort schließen sich weitere Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder der zuständigen Ausländerbehörden an.
Bei Prüfungen von Nagelstudios spielen meist vor allem ausländerrechtliche Delikte, aber auch Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht sowie Mindestlohn eine Rolle. Auffällig ist dabei, dass es sich bei den Arbeitgebern und Beschäftigten oftmals um ausländische Staatsangehörige handelt, die in den Nagelstudios angetroffenen werden und häufig gefälschte oder verfälschte Ausweispapiere bei sich tragen. Dies macht die Kontrollen in der Branche aufwendig und personalintensiv.
Die Prüfungen waren Teil von regionalen Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch - wie hier - regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell