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DEZEMBER 27, 2022
LK Lindau (ots) - Bei grenzüberschreitenden Kontrollen von Zugreisenden zwischen Zürich und München haben Beamte einer Lindauer Kontrolleinheit vor Weihnachten bei einem 35-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Dubai Markenkleidung im Wert von rund 2400 Euro festgestellt. Da die zollrechtliche Freimenge von 300 Euro überschritten war und der Reisende keine Zollpapiere vorweisen konnte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren ein kassierten 800 Euro Einfuhrabgaben sowie 200 Euro Strafsicherheit.
Bereits Ende November fanden die Beamten bei einem 45-Jährigen Reisenden aus den USA zwei augenscheinlich antike Skulpturen, die er seinen Angaben nach von einem Freund in der Schweiz geschenkt bekommen habe. Belege über eine Zollabfertigung hatte er nicht. Weil der Wert der Skulpturen vor Ort nicht ermittelt werden konnte, stellten die Zöllner diese sicher und schalteten Sachverständige des bayrischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kultur ein. Der Fall wurde an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm für weitere Ermittlungen abgegeben.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell