Deutschland: Schmuggel, Drogen

vonPresseportal.de
DEZEMBER 02, 2020

ots/Hauptzollamt Köln

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Köln (ots) - Zoll verhindert am Flughafen Köln/Bonn den Schmuggel von 26 artengeschütz-ten Dosenschildkröten, Baumschleichen und Krötenechsen aus Mexiko

Den Schmuggel von 26 artengeschützten Dosenschildkröten, Baumschleichen und Kröte-nechsen aus Mexiko verhinderte der Zoll am Flughafen Köln/Bonn. Die Reptilien waren auf ihrem Weg zu Privatempfängern in Deutschland in Paketen mit mexikanischen Süßigkeiten, Souvenirs und Spielsachen versteckt. Eingenäht in kleine Stoffpuppen und ohne ausreichen-de Belüftung überlebten zehn der Reptilien den tierschutzwidrigen Transport leider nicht.

Am 30.Oktober und 8.November hatten Zöllner die Pakete überprüft. Zur genauen Artenbe-stimmung und zur vorübergehenden Pflege wurden die Reptilien zum Zoologischen For-schungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere (ZFMK, Mu-seum Koenig) nach Bonn gebracht.

"Bei unseren Luftfrachtkontrollen müssen wir ja grundsätzlich mit allem rechnen, aber leben-de und zudem artengeschützte Tiere zu finden ist schon erschreckend. Daher macht es uns stolz, durch unsere tägliche Arbeit einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Kontakt: Jens Ahland Telefon: 0221/27252-1176 Mobil: 0172/2514897 Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de WissenschaftlerInnen des Forschungsmuseum Koenig helfen bei Artbestim-mung und entwickeln genetische Marker gegen den illegalen Wildtierhandel

Die Expertinnen und Experten des ZFMK helfen dem Zoll regelmäßig als Gutachterinnen und Gutachter bei der Artbestimmung, meist jedoch von bereits verarbeiteten beschlagnahmten Leder- und Fellprodukten (z.B. Schlangenleder-Handtaschen).

Um effektiver gegen den illegalen Handel mit geschützten Arten vorzugehen, der leider oft unentdeckt bleibt, hat das ZFMK das FOGS-Projekt (Forensic Genetics for Species Protec-tion) ins Leben gerufen. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF) mit 1,5 Millionen Euro gefördert und hat das Ziel, eine Referenzdatenbank aufzubauen, die genetische Marker- und Sequenzdaten für gefährdete und für die Arten-schutzbehörden relevante Tierarten enthält. Mit deren Hilfe können anhand von DNA-Proben Herkunft und Abstammung untersuchter Tiere ermittelt werden. Man stellt beispielsweise fest, ob es sich bei untersuchten Zuchtprogrammen tatsächlich um legale Nachzuchten oder illegale Wildentnahmen handelt. Damit soll erreicht werden, dass Untersuchungen zu Arten-schutzvergehen in Deutschland mit der adäquaten molekularbiologischen Handhabe verse-hen werden.

Kontakt: Sabine Heine Telefon: 0228/9122-215 Mail: S.Heine@leibniz-zfmk.de Bundesamt für Naturschutz leitet Bußgeldverfahren gegen Einführer ein Bei den Schildkröten und den Alligatoreidechsen handelt es sich um Tierarten, die unter die Vorschriften des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) fallen. Sowohl Mexiko als auch Deutschland hätten diese Transporte genehmigen müssen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als für den CITES-Vollzug in Deutschland zuständige Behörde hat die mexikanischen Behörden umgehend über die Beschlagnahme informiert. Dabei wurden auch angefragt, ob die Tiere zur Wiederauswilderung in ihre Heimat zurückge-bracht werden sollen. Sollten die Behörden zustimmen, werden die Tiere, die gesund genug sind, nach Mexiko zurückgesandt. Aufgrund der nicht genehmigten Einfuhren drohen den Einführern nach dem Bundesnatur-schutzgesetz Bußgeldverfahren. Bei der Bemessung der Bußgelder wird auch die Art und Weise des Transports berücksichtigt werden. Gleichzeitig wurden die mexikanischen Behörden um die Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur genetischen Analyse im Rahmen des FOGS-Projektes gebeten. Kontakt: Ruth Birkhölzer Telefon: 0228/8491-1030 Mail: ruth.birkhoelzer@bfn.de

Hintergrund: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Neben der Zerstörung der Lebensräume ist der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen einer der größten Gefährdungsfaktoren. Um dem entgegen zu wirken, wurde 1973 das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (kurz CITES) geschlossen. Ziel von CITES ist es, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. 182 Staaten und die EU haben das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. CITES schützt heute etwa 6.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Dabei gelten die Regelungen nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen, sondern auch für alle Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen der geschützten Arten hergestellt wurden. Gemäß dem Übereinkommen steht der Begriff "Handel" für jeden Transport über eine Grenze. Hier-unter fallen alle Sendungen mit geschützten Arten, unabhängig davon ob diese zu kommerzi-ellen oder privaten Zwecken über internationale Grenzen transportiert werden. Der "Handel" ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dazu die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden. Das Bundesamt für Naturschutz ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA=CITES) in der Bundesrepublik Deutsch-land.

Mehr Informationen unter www.cites.bfn.de und in der Broschüre "Artenschutz geht jeden an" (PDF: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/artenschutz/Dokumente/Artenschutzbroschuere.pdf).


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Köln, übermittelt durch news aktuell

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