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SEPTEMBER 01, 2023
Kreis Kleve (ots) -
Am Donnerstag, den 31.08.2023, ist den Ermittlungsbehörden in Kleve ein Schlag gegen den organisierten Betäubungsmittelhandel gelungen.
Die Staatsanwaltschaft Kleve führt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen drei jeweils in Rotterdam wohnhafte niederländische Staatsangehörige im Alter zwischen 28 und 51 Jahren, die als Betreiber eines sog. Growshops in Kleve mit Agrarzubehör handeln. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten unter dem Deckmantel dieses legal betriebenen Geschäftes in strafrechtlich relevanter Weise auch Ausrüstungsgegenstände zur Einrichtung von Cannabisplantagen und bei Bedarf über den bloßen Verkauf hinaus auch entsprechende Hilfeleistung beim Aufbau und der Inbetriebnahme von Cannabispflanzungen anbieten. Seit Mai 2023 konnten aufgrund der geführten Ermittlungen im gesamten Bundesgebiet 18 Großplantagen unterschiedlicher Tätergruppen entdeckt werden, die zu dem Kundenkreis der Beschuldigten gehören sollen und bei denen der Verdacht besteht, dass deren Erträge sich auf über eine Tonne Cannabis im Gesamtwert von etwa zehn Millionen Euro belaufen. Im Rahmen der insoweit bei den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften separat anhängigen Ermittlungsverfahren sind bislang bereits über 41 Festnahmen erfolgt. Im Zuge des in Kleve betriebenen Verfahrens konnten zwei der Betreiber des Growshops nach zunächst monatelang verdeckt geführter Ermittlungen am 31.08.2023 festgenommen werden, als sie im Begriff waren, ihr Geschäft morgens zu öffnen. Anschließend wurden die Geschäftsräume des Growshops in Kleve und zeitgleich im Rahmen eines großangelegten grenzüberschreitenden Polizeieinsatzes unter Beteiligung der niederländischen Strafverfolgungsbehörden auch die Wohnungen der Beschuldigten in Rotterdam durchsucht und Beweismittel sichergestellt werden. Hier konnte auch der dritte Growshopbetreiber festgenommen werden. Die im Kreis Kleve festgenommenen Beschuldigten wurden nach ihrer Festnahme zur Verkündung bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Kleve erwirkter Haftbefehle dem zuständigen Haftrichter in Kleve vorgeführt.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Kleve, übermittelt durch news aktuell