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NOVEMBER 30, 2022
Freiburg.Offenburg (ots) - Nach Ermittlungen des Zolls verhängte das Landgericht Freiburg gegen einen im Raum Freiburg ansässigen und straffällig gewordenen Bauunternehmer in einem Berufungsverfahren eine zweijährige Freiheitsstrafe, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach am Dienstsitz Offenburg hatten ergeben, dass der Unternehmer in 43 Fällen von ihm geschuldete Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat. Vorgeblich hatte er Arbeiten an Firmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten vergeben, bei welchen die ausführenden Arbeiter angestellt gewesen sein sollen. Die Zollbeamtinnen und -beamten stellten jedoch fest, dass die Werksvertragsfirmen erfunden, die Arbeiter somit tatsächlich bei dem verurteilten Unternehmer selbst angestellt waren und in Deutschland zur Sozialversicherung hätten angemeldet werden müssen. Über einen Zeitraum von vier Jahren entstand so ein Schaden in Höhe von mehr als 817.000 Euro.
Neben der verhängten Strafe muss der Unternehmer die hinterzogenen Beiträge zurückbezahlen, er trägt auch die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell