vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 15, 2025
LHStv. Gruber: Population soll auf ein für Flora und Fauna erträgliches Maß reduziert werden – Entnahmemöglichkeit muss aufgrund anhaltender Schäden in der Landwirtschaft aufrecht bleiben - Schonzeit wird verlängert, Kontingente leicht reduziert
KLAGENFURT. 2010 hat das Land Kärnten damit begonnen, die Schonzeit für die Rabenvögel zu verkürzen und mittels Verordnungen eine selektive Bejagung zu ermöglichen. Heute wurden diese beiden Jagdverordnungen erneut für zwei Jahre in der Landesregierung beschlossen.
„Unser Ziel ist es, die Population auf ein für Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft erträgliches Maß zu reduzieren. Denn sie verursachen hohen Schäden, im Ackerbau, in der Bio-Landwirtschaft, an Aussaaten bzw. dem Saatgut, im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und auch im Weinbau“, betonte Jagdreferent LHStv. Martin Gruber.
Er verwies darauf, dass Krähen, Elstern und Eichelhäher in der EU-Vogelrichtlinie als Arten gelistet werden, die vom Grundsatz her in der EU bejagt werden dürfen. Nur während der Nistzeit und der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit sei eine Bejagung nicht möglich. „Dem tragen wir mit einer Schonzeit und mit Kontingenten, die regelmäßig an die jagdlichen Notwendigkeiten angepasst werden, Rechnung“, so Gruber.
In den heute beschlossenen Verordnungen wurden die Kontingente leicht reduziert: Pro Jagdjahr können 1.350 Eichelhäher (zuvor 1.500), 950 Elstern (zuvor 1.000) und 2.500 Aaskrähen (zuvor 2.586) entnommen werden. Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wird um einige Wochen verlängert und erstreckt sich von 16. März bis Ende Juli jeden Jahres. Neben Kärnten lassen auch alle anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, eine Bejagung von Rabenvögeln zu.
Quelle: Land Kärnten