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JÄNNER 21, 2022
Glückstadt (ots) - Gestern Vormittag überwachte eine Streife der Bundespolizei den Bahnübergang Christian IV in Glückstadt. Gegen 10.45 Uhr bemerkten die Beamten einen grauen Peugeot, der sich dem Bahnübergang näherte und diesen trotz Rotlicht überquerte.
Die Bundespolizisten stoppten das Fahrzeug und stellten den Fahrer zur Rede. Dieser gab an es wäre "hellgelb" gewesen. Er war sich offensichtlich nicht über die Lebensgefahr im Klaren, in die er sich begeben hatte.
Gegen den 66-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. ((240,- Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
Heute Morgen wurde erneut ein Verstoß an diesem Bahnübergang durch eine Bundespolizeistreife festgestellt. Ein schwarzer VW T-ROC fuhr trotz Rotlicht und sich senkender Schranken noch über den Bahnübergang. Die Polizisten wollten das Fahrzeug anhalten, dieser hatte sich jedoch bereits entfernt. Die Beamten hatten jedoch das Kennzeichen abgelesen. Den 54-jährigen Autofahrer erwartet nun ebenfalls ein Bußgeldverfahren.
Nur 30 Minuten später, an Leichtsinnigkeit nicht zu überbieten, fuhr eine Radfahrerin an einem vor dem Bahnübergang wartenden Fahrzeug vorbei und überquerte diesen. Die Beamten riefen die Radfahrerin an, sofort stehen zu bleiben. Diese trat jedoch in die Pedale und verschwand in einem Radweg.
Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang: Überqueren sie einen Bahnübergang nur, wenn dieser frei befahrbar ist und kein Lichtzeichen leuchtet. Dieses gilt sowohl für Auto- als auch Radfahrer. Bereits das gelbe Blinklicht weist darauf hin, dass sich die Schranken in Kürze senken und eine Zugdurchfahrt unmittelbar bevorsteht. Sollten Sie noch schnell "rüberfahren" wollen, so spielen Sie mit Ihrem Leben. Die Züge fahren dort mit hoher Geschwindigkeit (bis zu 140 km/h) und haben einen sehr langen Bremsweg.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell