vonPresseportal.de
OKTOBER 04, 2020
Neustadt/Weinstraße (ots) - Am Samstagabend, den 03.10.2020, wurde der Polizei gegen 21:00 Uhr eine männliche Person im Bereich des AVG-Kreisel gemeldet, welche offensichtlich stark alkoholisiert sei und mit dem Fahrrad Schlangenlinien fahren würde. Der betrunkene Radfahrer konnte vor Ort angetroffen werden. Die Fahrt mit dem Rad war für den 33-jährigen Mann aus Baden-Württemberg jäh beendet, ein Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 2,24 Promille. Gegen den Radfahrer wurde ein Strafverfahren aufgrund der begangenen Trunkenheitsfahrt eingeleitet.
Der Genuss von Alkohol in Verbindung mit dem Radfahren wird oft unterschätzt. Die sogenannte Promilleobergrenze geht mit der absoluten Fahruntüchtigkeit einher und liegt bei einer folgenlosen Fahrt mit einem Fahrrad bei 1,6 Promille. Eine relative Fahruntüchtigkeit kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille begründet werden, wenn weitere Umstände wie unsicheres, enthemmendes oder leichtsinniges Fahren mit einem Fahrzeug (z.B. Schlangenlinien) hinzukommen und deshalb die Fahrunsicherheit angenommen werden muss. In beiden Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell