vonPresseportal.de
FEBRUAR 16, 2021
Anfang Februar durchsuchten Polizisten in Bad Nauheim eine Wohnung, deren Bewohner wegen Fahrraddiebstählen im Verdacht stand. Neben den gestohlenen Rädern, die man zu finden gehofft hatte, fanden die Ermittler auch ein neuwertiges Mountainbike der Marke Cube. Sie schöpften Verdacht, dass es sich bei dem Cube-Rad ebenfalls um Diebesgut handelt, da der Mann keinen Eigentumsnachweis z.B. eine Rechnung vorlegen konnte. Deshalb nahmen sie es kurzerhand als Zufallsfund mit. Die Recherchen nach der Geschichte des Rades verliefen jedoch nicht einfach. Der eigentliche Besitzer hatte offenbar das Rad nicht als gestohlen gemeldet oder seinen Verlust noch gar nicht bemerkt. Es fand sich dazu keine Strafanzeige. Wem gehörte also das Rad und wie war es in die Wohnung in Bad Nauheim gelangt? Eine Veröffentlichung in der Presse brachte die mit den Ermittlungen betraute Polizistin weiter. Es meldete sich jemand der angab, der Besitzer des Rades zu Eigentumsnachweis sein. Einen Eigentumsnachweis konnte jedoch auch er nicht vorlegen. Stimmt seine Geschichte also und das Rad gehörte wirklich ihm? Eine Zuordnung konnte letztlich nur erfolgen, weil eine detailgetreue Beschreibung des Rades möglich war, so wie es nur dem "echten" Eigentümer gelingt. Darüber hinaus gelang eine Zuordnung über den Fahrradhändler, bei dem das Rad erworben hatte und dessen Kundendatei. Ein Dieb hatte das Rad Anfang Dezember aus der Garage des Eigentümers gestohlen. Eine Anzeige hatte der Besitzer nicht erstattet, weil er sich keinen Erfolg davon versprach. Zwischenzeitlich sind Rad und rechtmäßiger Besitzer wieder glücklich vereint. Gegen den Inhaber der in Bad Nauheim durchsuchten Wohnung läuft nun ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Fahrraddiebstahls. Die Geschichte zeigt jedoch, wie wichtig es für die Polizei ist, über Straftaten informiert zu sein. Deshalb sollten Sie immer Anzeige erstatten, unabhängig von den Ermittlungsaussichten oder der Schadenserstattung der Versicherung. Um Räder zweifelsfrei identifizieren und zuordnen zu können ist die Aufbewahrung der Rahmennummer sehr wichtig. In der Regel findet man sie auf der Rechnung des Rades. Man kann aber auch einen Fahrradpass anlegen. Vordrucke hierzu gibt es im Netz. Darüber hinaus bietet die Polizei, sobald die Pandemielage es wieder ermöglicht, Codieraktionen für Fahrräder und Werkzeug an. Termine hierzu werden in der Tagespresse und auf der Homepage der Polizei Hessen www.polizei.hessen.de/Codieraktionen bekannt gegeben. Tipps für die richtige Sicherung ihres Rades finden Sie außerdem unter www.polizei-beratung.de
Corina Weisbrod
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell