vonLauber Matthias
NOVEMBER 13, 2024
WELS/BAD ISCHL. Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch am Landesgericht Wels ein Prozess gegen drei junge Angeklagte wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung stattgefunden. Den drei Angeklagten - eine 16-Jährige, ein 19-Jähriger und ein 25-Jähriger - wurde vorgeworfen, am 03. Juli 2024 zwischen 03:00 und 04:00 Uhr vor einem Lokal in Bad Ischl (Bezirk Gmunden) eine abgeänderte Version eines Liedes eines bekannten italienischen DJs und Musikproduzenten mit ausländerfeindlichem Text gesungen, nationalsozialistische Rufe getätigt und dabei den Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Angeklagten mussten sich am Mittwoch vor der Richterin am Landesgericht Wels verantworten, alle drei zeigten sich im Vorfeld des Prozesses nicht geständig, beim Prozess bekannten sich die beiden männlichen Angeklagten dann aber offenbar teilweise schuldig. Der 25-Jährige wurde zu zusätzlichen vier Monaten bedingter Haft verurteilt, zusätzlich deswegen, weil er bereits in einer anderen Sache verurteilt wurde. Für den 19-jährigen Angeklagten endete der Prozess mit einer Diversion. Beide müssen innerhalb des nächsten halben Jahres an einem gedenkpädagogischen Rundgang in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Mauthausen teilnehmen. Die 16-Jährige wurde mangels an Beweisen freigesprochen. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.
Quelle: www.laumat.at