Polizeieinsätze der Polizeidirektion Kaiserslautern vom 28.10.2020

vonPresseportal.de
OKTOBER 28, 2020

ots/Polizeidirektion Kaiserslautern

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Staatsanwaltschaft setzt 2.000 Euro Belohnung aus - Die Ermittlungsbehörden fahnden intensiv nach Farbschmierern

Meisenheim (ots) - Gemeinsame Presseinformation von Staatsanwaltschaft und Polizei:

Über fünfzig Sachbeschädigungen werden von den Ermittlungsbehörden Sprayern zugeordnet, die in Meisenheim und Umgebung ihre Spuren hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen. Seit einem Jahr werden Hausfassaden, Container, Haltestellen, Hinweis- und Verkehrsschilder, Verteilerkästen usw. besprüht. Der Schaden beläuft sich mittlerweile auf einige Zehntausend Euro. Eine Häufung von Schmierereien findet sich in Meisenheim, mittlerweile jedoch auch in Bad Münster am Stein, Staudernheim, Lauterecken und Kaiserslautern, sowie im Umfeld dieser Orte.

Die Straftäter haben offenbar eine Affinität zum Fußball, konkret dem "1. FCK". Dieser Schriftzug findet sich sehr oft, auch in Verbindung mit Fußballszenen-Sprüchen.

Darüber hinaus sprühen die Gesuchten immer wieder:

"ZORES", "TSR", "TSR Feko" "FAW", "KATR", "SUNJA", "CRU" und

auch die beleidigend auf Polizeibeamte bezogene Abkürzung "ACAB" sowie die diesbezügliche synonyme Bezeichnung "1312".

Der Zusammenhang der Graffitis lässt sich am Inhalt und an der Form der Buchstabengebilde sowie deren Gestaltung erkennen, die wiederkehrend dieselben Schnörkel, Kringel und sonstigen zusätzlichen Besonderheiten aufweisen.

Welche Bedeutung haben die vorgenannten unklaren Buchstabenkombinationen? Wer verbirgt sich dahinter? Wer ist in Meisenheim und Umgebung mit Spraydosen unterwegs oder erzählt davon?



Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Lauterecken, Telefon-Nummer 06382-9110 oder jede andere Polizeidienststelle.

Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

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