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JUNI 11, 2021
Mettmann (ots) - Am Donnerstag, 10. Juni 2021, kam es im Kreis Mettmann zu gleich zwei alkoholbedingten Fahrradunfällen. Ein 57-jähriger Fahrradfahrer verletze sich in Ratingen hierbei so schwer, dass er zur stationären Behandlung in eine Spezialklinik gebracht werden musste. Die Polizei möchte aufgrund der Vorkommnisse nochmals gezielt auf die Gefahren für Fahrradfahrer und die möglichen rechtlichen Konsequenzen hinweisen.
Das war geschehen:
Gegen 15:30 Uhr befuhr ein 37-jähriger Hildener mit seinem Fahrrad die Straße "Am Feuerwehrhaus" in Fahrtrichtung "Holterhöfchen" in Hilden. In Höhe der Stadtwerke stürzte er, vermutlich alkoholbedingt, mit seinem Fahrrad. Glücklicherweise wurde der Hildener nur leicht verletzt und konnte nach einer medizinischen Erstversorgung durch die hinzugezogenen Rettungskräfte vor Ort entlassen werden.
Da der 37-Jährige Ausfallerscheinungen aufwies, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher mit circa 3,5 Promille auffallend positiv verlief. Zur weiteren Beweisführung wurde er zur Polizeiwache Hilden gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Die Beamten leiteten gegen den 37-Jährigen ein Strafverfahren ein.
Am Donnerstagabend kam es dann in Ratingen zu einem weiteren Alleinunfall eines Radfahrers. Ein 57-jähriger Düsseldorfer hatte gegen 20:50 Uhr die Straße "Am Sondert" in Fahrtrichtung Ratingen-Lintorf befahren. Circa 250 Meter hinter der Einmündung zur "Essener Straße" stürzte er, ebenfalls vermutlich alkoholbedingt, auf dem kombinierten Geh- und Radweg. Er wurde hierbei so schwer verletzt, dass er zur stationären Behandlung in eine Spezialklinik gebracht werden musste. Die Ermittlungen zum Alkoholgrad des Düsseldorfers dauern derzeit noch an.
Die Ereignisse nimmt die Polizei Mettmann nochmals zum Anlass, um auf die möglichen strafrechtlichen Folgen sowie die gesundheitlichen Gefahren für Fahrradfahrer hinzuweisen.
So kann sich ein Fahrradfahrer bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 bis 1,6 Promille strafbar machen, wenn er ein auffälliges Fahrverhalten, wie z. B. das Fahren in Schlangenlinien, zeigt. Dies kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Verursacht der Radfahrer aufgrund seines Alkoholspiegels einen Unfall, liegt auch bei einem Wert von 0,3 bis 1,6 Promille eine Straftat vor, welche erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Denn das Verursachen eines Verkehrsunfalls kann, ebenso wie die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt über 1,6 Promille (die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit"), nach §316 StGB sanktioniert werden. Dies hat im Übrigen zur Folge, dass der Führerschein des Fahrradfahrers eingezogen werden kann und die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet wird.
Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen sind die gesundheitlichen Gefahren, die bei einem alkoholbedingten Sturz zu erwarten sind, erheblich. Aus diesem Grund warnt die Polizei Mettmann eindringlich vor einer Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad, wenn zuvor Alkohol konsumiert wurde.
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell