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JÄNNER 21, 2021
Mettmann (ots) - Die Polizei hat an den beiden vergangenen Tagen sowohl in Velbert als auch in Haan nicht versicherte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen und nimmt dies zum Anlass, um auf den für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr benötigten Versicherungsschutz hinzuweisen.
Am Dienstag (19. Januar 2021) kontrollierten die Spezialisten des Verkehrsdienstes Mettmann in Velbert auf der Talstraße gegen 12 Uhr einen 21-jährigen Velberter, welcher seinen Angaben nach zufolge erst ein paar Tage zuvor in Duisburg einen in England zugelassenen Pkw Mercedes S 280 für gekauft hatte. Diesen 18 Jahre alten Pkw habe er für knapp über 1000 Euro erworben.
Das vermeintliche "Schnäppchen" entpuppte sich nun eher als "Groschengrab", da sich vor Ort schnell herausstellte, dass der Velberter den im Ausland zugelassenen Pkw mittlerweile in Deutschland hätte anmelden, zulassen und versteuern müssen. Auch wäre eine Versicherung hilfreich gewesen, denn es stellte sich noch vor Ort heraus, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert war. Den Velberter erwartet nun eine umfangreiche Strafanzeige, welcher eine voraussichtlich empfindliche Geldstrafe zur Folge haben wird.
Die Verkehrsspezialisten waren auch am folgenden Tag erfolgreich Am Mittwoch (20. Januar 2021) kontrollierten sie in Haan gegen 10 Uhr an der Landstraße in Höhe der dortigen Tankstelle einen anscheinend in Solingen zugelassenen Klein-Lkw eines Paketzustellers. Dieser wurde durch einen 24-jährigen Mülheimer geführt. Auch hier mussten die Beamten feststellen, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert war.
Es stellte sich heraus, dass der Lkw bereits im vergangenen Jahr durch die Zulassungsbehörde Solingen entstempelt wurde. Nun befanden sich interessanterweise nicht mehr die ursprünglichen entstempelten Kennzeichen an dem Fahrzeug, sondern andere Kennzeichen, welche zu einem im gleichen Betrieb zugelassenen anderen Lkw gehörten. Auch hier war die Weiterfahrt selbstverständlich sofort beendet, den Fahrzeughalter erwartet eine umfangreiche Strafanzeige, u.a. wegen Urkundenfälschung.
Der Verkehrsdienst Mettmann weist ausdrücklich darauf hin:
Das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz stellt in jedem Falle eine Straftat dar und führt immer zu einer sofortigen Untersagung der Weiterfahrt! Es handelt sich dabei um kein Kavaliersdelikt! Im Falle eines Verkehrsunfalles (evtl. mit schweren Verletzungen) kann der mangelnde Versicherungsschutz zu erheblichen finanziellen Belastungen der Unfallparteien führen!
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell