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MÄRZ 03, 2022
Rastplatz Eifel West (ots) - Polizisten des Polizeipräsidiums Trier haben bei einer Kontrolle am Mittwoch, 2. März, auf dem Rastplatz "Eifel West" an der A 1, etliche Verstöße gegen die Sozial-, Ladungs- und Genehmigungsvorschriften festgestellt. Den Einsatz zur Überprüfung des Schwerlastverkehrs leitete die Schwerlastkontrollgruppe. Zwischen 9 und 14 Uhr stoppten die Beamten 24 Fahrzeuge, erstatteten 13 Ordnungswidrigkeiten sowie drei Verwarnungen.
Insgesamt wurde bei neun Fahrern Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sogenannten Sozialvorschriften, geahndet. Für nationale Fahrzeuge sind dabei die Gewerbeaufsichtsämter, für Fahrzeuge internationaler Unternehmen das Bundesamt für Güterverkehr zuständig. Die Polizei übermittelt die Verstöße entsprechend an diese Behörden.
Die Einsatzkräfte stoppten einen Groß- und Schwerraumtransport, beladen mit einem Bagger, der auf dem Weg zu einer Baustelle war. Da die vorgeschriebenen Abmessungshöchstwerte hinsichtlich der Breite durch die Ladung überschritten waren, benötigte er für die Fahrt eine Ausnahmegenehmigung. Hier war jedoch der vorgeschriebene Fahrweg falsch beantragt worden, so dass die Polizei die Weiterfahrt zum Zielort untersagte. Sie wird erst gestattet, wenn eine entsprechende Genehmigung vorgelegt werden kann. Diese beantragt der Unternehmer nun. Eine Anzeige diesbezüglich erwartet ihn trotzdem.
Auch zwei weitere Lastwagen durften erst weiterfahren, nachdem sie ihre Ladung ordnungsgemäß nachgesichert hatten. Auch auf diese beiden kommen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Besuch erhielten die Einsatzkräfte von ihrem Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Trier, Herrn Friedel Durben, der sich den Ablauf der Lkw-Kontrollen sowie die hierfür eingesetzte polizeiliche Auswertetechnik von den Beamten veranschaulichen ließ.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell