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MÄRZ 15, 2021
Kaarst-Ost (ots) - Bereits am Donnerstagnachmittag (11.03.), gegen 16:50 Uhr, fielen einer Zivilstreife der Polizei die Fahrer zweier Kleinwagen auf, die ihre Autos am Hanauer Weg abstellten. Bei der Kontrolle musste ein 33-jähriger Kaarster eingestehen, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein. Bei seiner Durchsuchung wurden verschiedene Betäubungsmittel und eine Schreckschusswaffe aufgefunden. Die weiteren Überprüfungen ergaben, dass er das Auto gestohlen und mit ebenfalls gestohlenen Kennzeichen versehen hatte. Das Auto soll nach seinen Angaben mit laufendem Motor abgestellt gewesen sein, deshalb sei er einfach eingestiegen und weggefahren. Hierbei könnte es sich um eine Schutzbehauptung handeln, denn der vormalige Autobesitzer hatte bei der Polizei angezeigt, dass sein Pkw aus einer Tiefgarage in Neuss entwendet worden sei. Wir berichteten über den Diebstahl mit Pressemitteilung vom 09.03.2021 - 12:09 Uhr.
Im Fahrzeug wurden weitere Gegenstände aufgefunden, bei denen überprüft wird, ob sie zur Verwendung von Straftaten benutzt wurden oder als Beute aus anderen Straftaten stammen. Da der 33-Jährige zudem im Verdacht steht, das Auto unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu haben, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ein Richter ordnete gegen den festgenommenen Kaarster Untersuchungshaft an.
Bei der Kontrolle des zweiten Fahrers wurde festgestellt, dass er ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht und nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Nach der Entnahme eine Blutprobe wurde der 37-jährige Mönchengladbacher entlassen. Er muss sich in einem Strafverfahren verantworten.
Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell