vonPresseportal.de
MAI 26, 2023
Bielefeld (ots) -
MK / Bielefeld - Mitte - Ein frühzeitiges Ende fand am Montagmittag, 22.05.2023, ein Ausflug, weil ein Motorradpolizist des Verkehrsdienstes die Weiterfahrt der 20 weiblichen Fahrgäste als zu gefährlich einstufte.
Der Verkehrspolizist traf gegen 11:30 Uhr am Bahnhofsvorplatz auf einen vollbesetzten Kutschen-Planwagen für Ausflugsfahrten, bei dem allerdings die Zugpferde gegen einen Traktor ausgetauscht waren.
In diesem Austausch sah der Polizist aber die Problematik, denn die Kutsche war für den Betrieb mit Pferden bestimmt und verfügte nur über eine Handbremse und ein Fußbremspedal für den Kutscher. Eine vorgeschriebene Bremsanlage, wie für Anhänger ab 750 Kilogramm Pflicht, war nicht verbaut. Damit war der Anhänger ungebremst.
Der Fahrer des Treckers besaß für den gewerblichen Personentransport auf dem Anhänger weder die geforderte Führerscheinklasse noch eine Haftpflichtversicherung, die über die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgeht und gewerbliche Personenbeförderung einschließt.
Eine gewerberechtliche Zulassung, die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen erlaubt, konnte er nicht vorweisen. Auch die KFZ-Steuerbefreiung des Traktors gilt nur für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, nicht für den gewerblichen Personentransport.
Der 73-jährige Landwirt aus Melle gab bei der Kontrolle an, dass die Zugpferde vom Vortag noch erschöpft gewesen sein sollen und er nur aus diesem Grund den Trecker benutzt habe.
Der Motorradpolizist äußerte, dass durch den Einsatz des Traktors erst die rechtlichen Probleme auftraten. Der reguläre Kutschen-Betrieb mit Pferden wäre am Hauptbahnhof vielleicht ein ungewöhnliches Bild, aber er hätte nichts zu bemängeln gehabt.
Quelle: Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell