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SEPTEMBER 02, 2020
440 Gramm Cannabis stellten Osnabrücker Zöllner am Abend des 26. August 2020 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn A 30 an der Abfahrt Gildehaus in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten PKW sicher.
Bei der Befragung gaben die Reisenden an, sich medizinisches Cannabis in den Niederlanden besorgt zu haben, da sie dieses benötigen.
Die Einfuhr solcher Betäubungsmittel bedarf einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens. Da die Reisenden diese nicht vorweisen konnten, wurden 10 Plastikdosen mit insgesamt 440 Gramm Cannabiskraut sichergestellt. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln leiteten die Beamten gegen die Reisenden ein Strafverfahren ein. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens kann eine Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor Antritt der Reise durch die zuständige Gesundheitsbehörde zu beglaubigen ist, mitgeführt wird. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell