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FEBRUAR 15, 2023
Kirchheim an der Weinstraße (ots) - Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am 15.02.2023 gegen 02 Uhr auf dem Mitfahrerparkplatz stellten die eingesetzten Polizeibeamten bei einem 20 Jahre alten Autofahrer Auffälligkeiten fest, die auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum schließen lassen. Ein Vortest reagierte positiv auf THC. Infolge dessen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme bei dem jungen Mann veranlasst. Einen Führerschein konnte der Kontrollierte den Beamten nicht vorzeigen. Angeblich habe er diesen verloren. Eine Recherche in den polizeilichen Informationssystemen ergab jedoch, dass zurzeit ein Fahrverbot für den Heranwachsenden wirksam ist. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel wurden eingeleitet. Die Halterin des von dem 20-jährigen genutzten Pkw muss sich in einem Strafverfahren verantworten, weil der Verdacht besteht, dass sie zugelassen hat, dass der junge Mann ohne erforderliche Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell