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AUGUST 08, 2022
Nürnberg (ots) -
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 03. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg waren rund 70 Beschäftigte ganztägig im Einsatz. Von Nürnberg bis Gunzenhausen und von Erlangen bis zum Brombachsee befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 176 Personen aus 63 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen. In 14 Unternehmen wurde an Ort und Stelle eine Prüfung der Geschäftsunterlagen vorgenommen, zahlreiche weitere Einsichtnahmen werden noch folgen.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg in insgesamt 32 Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Darunter in elf Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, in fünf Fällen auf Leistungsmissbrauch und in drei Fällen auf ausländerrechtliche Verstöße. Die Prüfungen dauern noch an.
Zusatzinformation:
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell