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MAI 07, 2021
Nürnberg (ots) - Im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg am 28. April Pizzastände und -läden überprüft.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten dabei knapp 90 Arbeitnehmer von 40 verschiedenen Arbeitgebern in Mittelfranken und stellten die verschiedensten Zuwiderhandlungen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fest.
So besteht in fünf Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn, darüber hinaus in drei Fällen ein Verdacht auf Leistungsbetrug. Ein Ausländer wurde ohne Arbeitserlaubnis angetroffen und mehrere Arbeitgeber haben nach ersten Feststellungen gegen Aufzeichnungspflichten verstoßen.
Zu allen Sachverhalten erfolgen in den nächsten Wochen weitere Ermittlungen.
Zusatzinformation:
Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch und man spricht von Leistungsbetrug. Ihnen drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell