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APRIL 11, 2022
Nürnberg (ots) -
Hinweis für die Medien: der PM ist ein Foto beigefügt.
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 5. April in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Friseurhandwerk. Im ganz Mittelfranken waren 40 Beschäftigte des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und befragten knapp 120 Personen in über 60 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,82 Euro/Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Aus-ländern.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg in fünf Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn und in vier Fällen auf Leistungsmißbrauch. Die Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.
In vier Fällen wurden Arbeitnehmer in illegalen Arbeitsverhältnissen angetroffen. Die Männer - allesamt aus Balkanstaaten - waren ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung mit Haareschneiden beschäftigt. Da somit der Verdacht auf eine Straftat besteht, wurden die Pässe der Friseure eingezogen - Vernehmungen und weitere Maßnahmen stehen an.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell