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MAI 12, 2021
Nürnberg (ots) - Knapp 34 Kilogramm Goldschmuck stellten Zöllner bereits im April 2019 am Nürnberger Flughafen sicher. Ein Flugreisender aus Zürich wollte die Ware am Zoll vorbei durch den grünen Kanal - für zollfreie Waren - nach Deutschland schmuggeln.
Er wurde jedoch einer Kontrolle durch die Zöllner unterzogen, die feststellten, dass sich in den beiden Handgepäckstücken des Mannes ausschließlich Goldschmuck befand. Glaubhafte Verzollungsnachweise für die Einfuhr in die EU konnte der 58 - Jährige nicht vorlegen und machte darüber hinaus eine Reihe falscher Angaben. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet und der Goldschmuck im Wert von knapp 1,3 Millionen Euro sichergestellt. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung vom Hauptzollamt Nürnberg an das Zollfahndungsamt München - Dienstsitz Nürnberg - übergeben.
Es folgten aufwendige Ermittlungen der Zollfahnder, die Rechtshilfeersuchen in die Türkei und die Schweiz, nach Dubai und in die Niederlande stellten. Dadurch konnte nachvollzogen werden, dass ein Bruder des Reisenden am Tag vor dessen Ankunft in Nürnberg eine gleichgroße Menge Goldschmuck aus Dubai ausgeführt hatte.
Aufgrund der Sachlage und mangels Nachweisen, dass der Schmuck zu irgendeinem Zeitpunkt in der EU ordnungsgemäß verzollt und versteuert worden war, wurde gegen die Brüder nun vom Amtsgericht Nürnberg ein Strafbefehl verhängt. Wegen gewerbsmäßigem Schmuggel erhielten die beiden Beschuldigten jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe mit drei Jahren zur Bewährung. Die hinterzogenen Abgaben in Höhe von knapp 285.000 Euro haben sie inzwischen bezahlt.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell