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OKTOBER 02, 2021
Flughafen München (ots) -
Es gibt offenbar wirklich nichts, was es nicht gibt. Gestern (30. September) haben Mitarbeiter in der Fluggastkontrollstelle im Terminal 1 im Handgepäck eines 28-Jährigen ein knapp zwanzig Zentimeter langes Mörsergeschoss entdeckt und sofort bei den beiden Polizeien am Moos-Airport Alarm geschlagen. Der dann folgende Einsatz war angeblich das Ergebnis von Vergesslichkeit. Der Reisende erklärte, er habe das Fundstück bei einem Wanderurlaub mitgenommen und wohl in seinem Rucksack vergessen. Dass solche Trophäen nicht nur Freude bringen, musste der Münchner jetzt schmerzlich feststellen. Neben dem verpassten Flug hat er auch eine Strafanzeige und eventuelle Schadensersatzzahlungen sowie eine Kostenrechnung für den Einsatz der Polizeibeamten zu erwarten. Dazu sollte man auch die Gefahr nicht unterschätzen, die von solchen Funden ausgeht.
Der Rucksack eines 28-jährigen Münchners hat am Donnerstag für mächtig Aufregung bei den Sicherheitsbehörden am Münchner Flughafen gesorgt. Der junge Mann und sein Gepäckstück waren, unterwegs in den Türkeiurlaub, früh morgens von Mitarbeitern der Sicherheitsgesellschaft München, kurz SGM, in der Fluggastkontrollstelle im Modul C gecheckt worden. Dabei trauten die Damen und Herren, die eigentlich schon alles gesehen haben, ihren Augen kaum. Auf dem Röntgenbild des Rucksacks tauchten die Umrisse eines Gegenstands auf, der im wahrsten Sinne des Wortes die Alarmglocken läuten und jedem Fachmann die Schweißperlen auf die Stirn treten ließ. Deutete doch alles auf ein Geschoss einer großkalibrigen Kriegswaffe hin. Auch der Bundespolizist, der zum Schutz der Kontrollstelle und des dort eingesetzten Personals vor Ort war, wurde sofort hellhörig und alarmierte umgehend seinen Einsatzleiter. Dieser wiederum zog schnellstmöglich Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bayerischen Landeskriminalamtes, sowie die Kollegen der Polizeiinspektion am Airport hinzu und ließ den Bereich von seinen Beamten großräumig absperren.
Die Kollegen der bayerischen Polizei nahmen sich des jungen Mannes an, die Spezialkräfte beider Polizeibehörden des verdächtigen Gegenstandes.
Nach technischer Untersuchung war klar, dass es sich tatsächlich um eine Mörsergranate handelte. Also transportierten die uniformierten Sprengstoffspezialisten die Granate sorgsam ab und machten sie anschließend unschädlich. Auch der 28-Jährige musste den Ort des Geschehens verlassen. Er durfte die Beamten der bayerischen Polizei auf deren Wache begleiten, wo er in der Beschuldigtenvernehmung erklärte, er habe das Geschoss vor ein paar Wochen bei einer Bergwanderung in der Schweiz gefunden und eingesteckt. Was er mit dem lebensgefährlichen Fund genau wollte, konnte er den Beamten nicht sagen. Auch dass sein Leben seit dem Fund am seidenen Faden hing, war ihm so wohl nicht bewusst. Schließlich kann eine solche Granate unter bestimmten Umständen jederzeit auch explodieren.
Was ihm aber spätestens jetzt bewusst sein dürfte, ist der Umstand, dass solche Mitbringsel nichts im Reisegepäck verloren haben. Dies kann nämlich ein gewaltiges Loch in die Reisekasse reißen. Der Münchner auf jeden Fall hat nämlich nicht nur seinen Flug verpasst, sondern wird sich auch in absehbarer Zeit mit ein paar Rechnungen der Justiz- und Sicherheitsbehörden auseinandersetzen müssen. Neben Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Luftsicherheitsgesetz und das Sprengstoffgesetz wird der junge Mann auch die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen haben. In wie fern auch andere Stellen, wie etwa der Flughafenbetreiber oder von den Maßnahmen und den daraus folgenden Verzögerungen betroffene Airlines noch auf den 28-Jährigen zukommen, liegt in deren Ermessen.
Sicher sein dürfte in jedem Fall, dass das Souvenir des jungen Münchners neben den Sicherheitsbehörden auch dem Flughafenbetreiber, der einen oder anderen Airline und vielen Passagiere an diesem Tag nicht wirklich Freude bereitet hat. Aus Sicherheitsgründen musste der Bereich um den Feststellungsort für sage und schreibe drei Stunden großräumig gesperrt werden.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass der junge Mann bei seinem nächsten Ausflug in die eidgenössische Nachbarschaft lieber zu Schweizer Schokolade oder einer Ansichtskarte vom Matterhorn greift.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell