Salzburg: Neues Werkzeug für die Raumordnung

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 16, 2020

Foto: Land Salzburg/Monika Rattey

Landeshauptstadt will Zimmergrenze für bewilligungspflichtige Hotels senken / Verordnung in Begutachtung

(LK) Mit einem weiteren gesetzlichen Werkzeug holen sich Stadt und Land Salzburg die Handlungshoheit in Raumordnung und Wohnen wieder einen Schritt zurück. Seit heute, Montag, ist die Verordnung der Landesregierung zur Festlegung der Zimmer und Bettenanzahl bei Beherbergungsgroßbetrieben in der Landeshauptstadt für einen Monat in Begutachtung. Die Stadt hat die Verordnung durch einen einstimmigen Beschluss im Gemeinderat beantragt und nutzt damit die neuen Möglichkeiten des Raumordnungsgesetzes des Landes.

Konkret wird in der Stadt Salzburg die Grenze, ab wann ein Hotel ein bewilligungspflichtiger Beherbergungsgroßbetrieb ist, von 120 auf 60 Gästezimmer (120 Gästebetten) gesenkt. Für bereits bestehende Betriebe mit mehr als 60 Zimmern oder 120 Betten bleibt aber die Möglichkeit, noch um zehn Zimmer (20 Betten) zu erweitern, wenn damit nicht mehr als 120 Zimmer oder 240 Betten entstehen.

Unterkofler: „Herabsetzung ist Beitrag zu leistbarem Wohnen.“

„Mit dieser gesetzlichen Änderung holen wir uns die Handlungshoheit, die wir zuletzt nicht hatten, endlich wieder zurück. Nun wird der Genehmigungsprozess im Sinne der Raumordnungsziele und des Räumlichen Entwicklungskonzepts wieder besser steuerbar. Das ist gerade an den Stellen notwendig, an denen Hotelnutzungen mit Wohnnutzungen konkurrieren. Die Herabsetzung der Grenzwerte ist damit auch ein Beitrag zu leistbarem Wohnen“, so die für die Stadtplanung ressortzuständige Bürgermeister-Stellvertreterin Barbara Unterkofler.

Schwaiger: „Ein Werkzeug bei Bedarf für alle Gemeinden.“

Landesrat Josef Schwaiger stimmt dem zu und hofft, „dass alle Gemeinden mit starker und schneller touristischer Entwicklung von diesem Werkzeug zur touristischen Steuerung bei Bedarf Gebrauch machen. Meine Herangehensweise in der Raumordnung ist es, mit den Gemeinden partnerschaftlich und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Ziel der Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist, Lösungen und Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu finden.“

Quelle: Land Salzburg

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