Neue Förderung: 100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe

vonOTS
FEBRUAR 09, 2023

Foto: Klima- und Energiefonds/APA-Fotoservice/Schedl

Am 15.02.2023 startet das neue Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz ist ein Ziel der österreichischen Bundesregierung. Um gleichzeitig Versorgungssicherheit zu garantieren, braucht es Veränderungen in allen Bereichen. Dabei spielen Agrar- und Forstbetriebe in Österreich eine wichtige Rolle: Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie stellen die Betriebe eine stabile Lebensmittelversorgung sicher und stärken die Region. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien sind sie unabhängig von fossilen Energiequellen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen. Mit dem neuen Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds land- und forstwirtschaftliche Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad. Förderungen können u.a. für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Energiekosten führt. Das spüren nicht nur große industrielle Unternehmen, sondern auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Gleichzeitig sehen und spüren wir täglich, dass die Klimakrise in einer besorgniserregenden Heftigkeit voranschreitet. Aus diesem Grund fördert das Klimaschutzministerium Investitionen in klimafreundliche Technologien sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir unterstützen Land- und Forstwirt:innen auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Unsere bäuerlichen Betriebe haben das Potenzial wahre ‚Kraftwerke‘ im ländlichen Raum zu sein. Sie versorgen uns mit hochqualitativen Lebensmitteln, nachhaltigen Rohstoffen und erneuerbarer Energie. Damit diese Kraftwerke unabhängiger und krisenfester werden, unterstützen wir sie mit der Förderschiene ‚Energieautarke Bauernhöfe‘. Unsere Land- und Forstwirtschaft war im Energiebereich schon immer einen Schritt voraus. Deshalb möchten wir einen noch größeren Beitrag zur Energiewende leisten. Also ‚der Landwirt als Energiewirt‘, der seine landwirtschaftliche Produktion noch stärker als bisher mit eigener Energie bewerkstelligt. Mit dem Programm ‚Energieautarke Bauernhöfe‘ möchten wir das große Engagement unserer Bauernfamilien in die Zukunft begleiten. Das erhöht die Versorgungssicherheit für alle: für die regionale Produktion, für unsere bäuerlichen Familien sowie für die Konsumentinnen und Konsumenten.“

Das neue Programm ist eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit für Landwirt:innen, die es ermöglichen soll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig – und damit auch kleine Maßnahmen – umzusetzen. Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, es unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, auf nachhaltige Energie umzustellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds: „Mit diesem Förderprogramm wollen wir die Energieeigenversorgung der Betriebe verbessern und deren Energieeinsatz optimieren. Es können sowohl einfach umsetzbare Einzelmaßnahmen, aber auch ganze Maßnahmenbündel in den Betrieben realisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf Gesamtkonzepten, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor allem aus eigener Produktion zum Ziel haben.“

Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirt:innen Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.
Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

* Modul A: „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.

* Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.

* Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.


* Modul D:„Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden

Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.


Alle Informationen und Einreichung ab 15.02.2023 online

Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab 15.02.2023 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar. Dort finden Sie auch eine umfassende FAQ-Liste zum Förderprogramm und eine Liste der Energieberater:innen.

Beratung (über die KPC) unter Tel. +43 (0) 1/31 6 31 – 713 bzw. per E-Mail an kpc@kommunalkredit.at

Quelle: OTS

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