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JÄNNER 09, 2023
Hersfeld-Rotenburg (ots) -
Beamte der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld müssen Gespann auf A4 stilllegen - Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hinzugezogen
Friedewald. Ein nicht alltägliches Gespann erregte am Donnerstagnachmittag (05.01.) die Aufmerksamkeit der Beamten der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. Ein 3,5 t-Transporter hatte auf einem mitgeführten Plattformanhänger einen Marktverkaufsstand geladen, der wegen mangelnder Ladungssicherung während der Fahrt auf der Autobahn, augenscheinlich herabzufallen drohte. Bei einer anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz Nadelöhr an der Autobahn A 4, stellten die Beamten fest, dass der Verkaufsstand auf Rollen gelagert und im unteren Bereich mit teilweise stark beschädigten Spanngurten unsachgemäß zu befestigen versucht worden war. Sogenannte "verkehrsübliche Fahrzustände", wie beispielsweise starke Bremsungen oder auch plötzliche Ausweichmanöver, hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Ladungsverlust mit unabsehbaren Folgen nach sich gezogen. Auch der zur Beförderung des Marktstandes verwendete Anhänger war zum Transport dieser Ladung aufgrund fehlender Sicherungsmöglichkeiten ungeeignet. Eine Umladung wurde deshalb verkehrspolizeilich angeordnet. In der Folge musste dem 67-jährigen Fahrer aus einem sächsischen Landkreis auf dem Autobahnparkplatz zunächst die Weiterfahrt untersagt und sein Gespann stillgelegt werden.
Weil zusätzlich besonders die Hinterachse des Zugfahrzeuges stark einfederte, bestand zudem der Verdacht einer Überladung der Fahrzeugkombination beziehungsweise einer zu hohen Stützlast durch den Anhänger. Nach einem Blick in das Innere des Transporters war schnell klar, dass diese Kontrolle weitere Maßnahmen nach sich ziehen musste: Im Laderaum waren Halbkonserven nahezu bis unter das Dach des Zugfahrzeugs gestapelt worden. Insgesamt 159 Kunststoffeimer mit eingelegten Champignons sowie weitere abgepackte Lebensmittel überluden den Klein-Lkw deutlich. Während der Fahrt waren die Lebensmittel darüber hinaus, wegen mangelhafter Sicherung, bereits teilweise umgefallen und beschädigt worden.
Da der kontrollierte Kleintransporter zudem nicht über eine Kühlung verfügte, stellte sich, neben den beanstandeten Ladungssicherungs- und Überladungsproblematiken, den Polizisten nun auch die Frage, ob hier zusätzlich lebensmittelrechtliche Konsequenzen folgen mussten. Überschrittene Mindesthaltbarkeitsdaten und der Transport kühlbedürftiger Lebensmittel ohne entsprechende Kühleinrichtung im Fahrzeug, veranlassten die eingesetzten Beamten den Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hinzuzuziehen. Die Expertin für Lebensmittelsicherheit verfügte nach Prüfung vor Ort, dass die kühlbedürftigen und natürlich auch die bereits abgelaufenen Lebensmittel, einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen. Als Nachweis wurde die Vorlage einer entsprechenden Entsorgungsbestätigung eines Verwertungsunternehmens von dem Fahrzeugführer gefordert. Da die Lebensmittel im Transportfahrzeug jedoch aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten der Ladefläche für eine Weiterfahrt nicht sachgerecht gesichert werden konnten, musste ein Entsorgungsunternehmen die Ladung vor Ort abholen.
Bis alle erforderlichen Gegebenheiten für einer Weiterfahrt vorlagen, wurde der Anhänger auf dem Parkplatz abgestellt und mit einer polizeilichen Sicherungskralle versehen.
Gegen den Fahrer und gegen den Fahrzeughalter wurden jeweils Ordnungswirdrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Regelbußen zu den festgestellten Verstößen liegen insgesamt im dreistelligen Eurobereich. Beiden Verantwortlichen drohen zudem Punkte in Flensburg.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell