Niederösterreich: NÖ Wohnbonus noch bis 15. Dezember 2024 zu beantragen

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 10, 2024

Niederösterreich

LR Teschl-Hofmeister: Rund 33.000 Anträge sind bisher eingelangt

Seit 21. Oktober ist die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus möglich. Seither sind rund 33.000 Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung eingegangen. Der NÖ Wohnbonus zielt drauf ab, vor allem einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen und den finanziellen Druck auf Familien zu mindern. „Diese Resonanz zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dieser neuen Unterstützung. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Somit erhält ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Damit komme ein Betrag in einer Höhe zustande, den wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht haben. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Die Höhe des NÖ Wohnbonus hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen sowie von der Größe des Haushalts ab. Ein Einpersonenhaushalt darf beispielsweise nicht mehr als 18.000 Euro brutto jährlich verdienen, während die Einkommensgrenze für Mehrpersonenhaushalte bei 45.000 Euro liegt. Die Antragsteller müssen zudem mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Die Beantragung des NÖ Wohnbonus ist unkompliziert und kann online unter www.noe.gv.at vorgenommen werden. Für Personen ohne Online-Zugang steht die Servicenummer 02742/9005-15970 zur Verfügung. Die Antragsfrist für den NÖ Wohnbonus läuft noch bis zum 15. Dezember 2024. Für den NÖ Heizkostenzuschuss endet die Antragsfrist erst am 31. März 2025. Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss erfolgt direkt beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

Quelle: Land Niederösterreich

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