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AUGUST 01, 2022
Rosenheim / A93 / A8 (ots) -
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Wochenende (30./31. Juli) gleich in drei Fällen Ermittlungen wegen Schleusungsverdachts aufgenommen. Zwei afghanische Migranten waren offenbar heimlich auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens unerlaubt über die Grenze gefahren, ehe sie bei einer Zollkontrolle auf der A8 entdeckt wurden. Um in die Bundesrepublik zu gelangen, hatten zwei Iraner die Hilfe eines Italieners genutzt. Die anderen Migranten befanden sich in einem italienischen Reisebus, der auf der Inntalautobahn gestoppt wurde.
Fahrer hört Klopfgeräusche
Der Fahrer eines in Serbien zugelassenen Lastkraftwagens hatte während der Fahrt Klopfgeräusche von seinem Auflieger wahrgenommen. Am Autobahnparkplatz bei Weyarn sprach der 42-Jährige deshalb die Beamten des Hauptzollamts Rosenheim an, die vor Ort Kontrollen durchführten. Daraufhin wurde die verplombte Lkw-Tür geöffnet. Zwei junge Männer sprangen von der Ladefläche. Sie konnten sich nicht ausweisen. Laut eigenen Angaben handelt es sich um 20 und 22 Jahre alte Afghanen. Beide wurden in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht und dort zunächst versorgt. Die Migranten schilderten den Ermittlern, dass ihnen ein Schleuser in Serbien nachts Zugang zur Ladefläche verschafft habe. Anschließend hätte er diese wieder verschlossen, ohne dass der Fahrer davon etwas bemerkt habe. Die afghanischen Staatsangehörigen ersuchten um Schutz und wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet.
Über 11.000 Euro - Schleuserlohn? Bei Grenzkontrollen auf der A93 stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit italienischen Kennzeichen. Der Italiener am Steuer des Wagens konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Die beiden anderen Insassen hatten hingegen nicht die erforderlichen Papiere dabei. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich bei dem 29-jährigen Fahrer um den Arbeitgeber der Marokkaner. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten über 11.000 Euro Bargeld in seinen Shorts versteckt. Angeblich wollte der italienische Staatsangehörige damit Waren für sein Geschäft in Südtirol erwerben. Woher das Geld stammt soll in einem Clearing-Verfahren beim Zollfahndungsamt in München geklärt werden. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen müssen. Seinen 29 und 30 Jahre alten Mitfahrern wurde die Einreise verweigert. Sie hatten das Land wieder in Richtung Österreich zu verlassen.
Syrerin schleust Landsleute
Auch einer Syrerin wirft die Bundespolizei vor, vier Landsleute eingeschleust zu haben. Alle fünf Personen waren in einem Reisebus, der regelmäßig zwischen Rom und München verkehrt, unterwegs. Gegenüber den Bundespolizisten wiesen sie sich mit ihren syrischen Reisepässen aus. Eine Erlaubnis für den angeblich beabsichtigten Urlaub in Deutschland konnten sie jedoch nicht vorlegen. Schließlich gestanden sie ein, vor dem Krieg in ihrer Heimat zu fliehen. Sie stellten ein Schutzersuchen. Daraufhin leiteten die Bundespolizisten die fünf Syrer im Alter zwischen 14 und 38 Jahren an eine Erstaufnahmeeinrichtung weiter.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell