München: Münchner Zoll verhindert Goldschmuggel

vonPresseportal.de
OKTOBER 09, 2020

ots/Hauptzollamt München

München (ots) - Ende September haben Zöllner am Münchner Flughafen Gold im Wert von rund 2.700 Euro im Reisegepäck eines 69-jährigen Mannes aufgefunden.

Der Österreicher wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Kontrolle des Reisegepäcks baten. Bei der Durchsicht seiner Handtasche kamen fünf Glasbehälter mit Rohgold zum Vorschein.

"Der Reisende gab an, dass es sich um Rohgold handelt, dass er in Alaska sechs Wochen selbst geschürft hatte", berichtet Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Die Zöllner leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Mann musste eine Sicherheitsleistung zahlen, bevor er seine Heimreise nach Österreich antreten konnte.

Zusatzinfo: Falls Ihre Reisemitbringsel die unten genannten Mengen- bzw. Wertgrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Mengen- und Wertgrenzen - Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: o 200 Zigaretten oder o 100 Zigarillos oder o 50 Zigarren oder o 250 Gramm Rauchtabak oder o eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

- Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: o 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder o 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder o eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und o 4 Liter nicht schäumende Weine und o 16 Liter Bier

- Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

- andere Waren o bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro o bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro o bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell

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