vonPresseportal.de
OKTOBER 28, 2021
München (ots) -
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts München hat im Rahmen einer Schwerpunktprüfung eine mögliche Steuerhinterziehung im siebenstelligen Euro-Bereich festgestellt. Die Europäische Staatsanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden gebrauchte Handys aus dem arabischen Raum über Deutschland nach Bulgarien und Ungarn verbracht. Die Verbringung erfolgte im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung. Bei diesem Verfahren werden bei der Einfuhr der Ware mit einer geplanten Weiterleitung durch Deutschland in ein anderes EU-Mitgliedsland, die Einfuhrabgaben nicht in Deutschland, sondern erst im Bestimmungsland erhoben. Im Rahmen der Prüfung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Mobiltelefone tatsächlich am Bestimmungsort ankamen.
Nach einer Verdachtsmeldung des Prüfungsdienstes an die Financial Intelligence Unit (FIU) übernahm die operativ tätige Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) mit ihrem Sitz in Luxemburg die strafrechtliche Verfolgung. Mit der Durchführung der Ermittlungen wurde das Zollfahndungsamt München beauftragt. Nach den ersten Erkenntnissen wurden auch Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht und gegen den Schutz geistigen Eigentums (Markenrecht) festgestellt.
Der Prüfungsdienst des Zolls stellt sicher, dass die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten wurden und der grenzüberschreitende Warenfluss in den Unternehmen ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden ist. Um dem ständig zunehmenden Warenverkehr gerecht zu werden, hat der Zoll die erforderlichen Kontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert.
Die Experten des Zolls sind aber nicht nur Prüfer, sondern zugleich auch sachverständige Helfer für die Unternehmen. Sie geben den Unternehmen im Rahmen des rechtlich Möglichen, Hinweise, wo Schwachstellen bei der Import- oder Exportabwicklung liegen, wo Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell