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SEPTEMBER 23, 2020
Edenkoben (ots) - Ein 23 Jahre alter Mann aus Edenkoben muss sich wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Er war gestern (22.09.2020, 14 Uhr) in der Rathenaustraße mit einem E-Scooter ohne das vorgeschrieben Versicherungskennzeichen unterwegs. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die eKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell