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MÄRZ 04, 2021
Gelsenkirchen - Recklinghausen (ots) - Gestern Nachmittag (3. März) zeigte sich bereits nach zwei Stunden, warum die Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Gelsenkirchen notwendig ist.
Gegen 16 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte anlässlich der Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen jungen Mann aus Recklinghausen. Auf die Allgemeinverfügung hingewiesen wurde er nach mitgeführten gefährlichen Gegenständen befragt. Der 21-Jährige bejahte die Frage und übergab den Beamten ein Messer.
Auf die Frage, aus welchem Grund sich der Mann im Hauptbahnhof aufhalten würde, erklärte er lediglich:"chillen." Warum man hierzu ein so genanntes Einhandmesser benötigt, erklärte er den Einsatzkräften nicht.
Die Bundespolizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.
In diesem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die seit dem 03.03.2021 bestehende Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell