Kärnten: Menschenrechtspreis – Ausschreibung läuft noch bis 15. Oktober

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 05, 2024

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LH Kaiser: Menschenrechte Grundlage für friedliches Miteinander, Bewusstsein für Menschenrechte brisanter denn je - Menschenrechtspreis mit 20.000 Euro dotiert, 2 Schwerpunkte

KLAGENFURT. Auch heuer wird das Land Kärnten wieder den Menschenrechtspreis vergeben. Dotiert ist dieser Peis für herausragende Leistungen in der Menschenrechtsarbeit mit Kärntenbezug mit 20.000 Euro. Vergeben werden je 10.000 Euro in zwei Schwerpunktbereichen. 10.000 Euro werden für Verdienste durch praktisches Wirken im menschenrechtlichen Bereich vergeben und weitere 10.000 Euro für Projekte mit entsprechen Maßnahmen in der Bewusstseinsbildung für Menschenrechte. Die Ausschreibung läuft noch bis 15. Oktober.

„Menschenrechte sind weder verhandelbar, noch eine Frage eines Zugeständnisses. Menschenrechte sind verpflichtender Schutz des Einzelnen, Schutz der Gemeinschaft, der freien Meinungsäußerung, dienen dem Erhalt des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der liberalen Demokratie. Regierungen sind verpflichtet, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu wahren“, fasst LH Peter Kaiser zusammen.

Der Grundgedanke der Menschenrechte ist, dass jeder Mensch Würde besitzt. „Um diese Menschenwürde zu schützen, stehen dem Menschen Rechte zu“, ist auf der Seite des EU-Ministeriums zu lesen.

Der Landeshauptmann nimmt Bezug auf die derzeitige politische Lage in den Ländern, im Staat, der EU und darüber hinaus. „Nie hätten wir uns nach dem Friedensprojekt EU gedacht, wie wichtig die Bewusstseinsschaffung für Menschenrechte wieder wird, welche Brisanz die Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte bekommt durch kriegerische Auseinandersetzungen quasi vor unserer europäischen Tür oder durch Krisen wie Pandemie, Teuerung, Klima, Flucht“, so Kaiser.

Nicht umsonst sei das erste und weltweit gültige Dokument zu Menschenrechten 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden, zuletzt auch als Antwort auf jene unfassbaren Gräuel des 2. Weltkrieges.

„Wir leben in einem friedlichen Europa, aber wir müssen unsere liberale Demokratie schützen in Anbetracht von Terrorgefahren, illegalem Schlepperwesen und Krisen von außen. Wir müssen sie wahren und schützen vor dem bewussten Streuen von Fakenews und Hasspostings, die die Gesellschaft spalten wollen, vor Radikalismen jeder Art und nicht zuletzt vor kriegerischen Auseinandersetzungen. Österreich schützt die Menschenrechte in der Verfassung und auch in vielen Gesetzen. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat zudem Verfassungsrang. Menschenrechte sind also nicht verhandelbar“, sagt Kaiser.

Mit dem Menschenrechtspreis, den Kärnten seit 1993 vergibt, wolle man das Bewusstsein für die Rechte jeder und jedes Einzelnen stärken.

Der Preis soll Leistungen anerkennen, die Kärntnerinnen und Kärntner außerhalb des Bundeslandes im Dienste der Menschenrechte leisten, oder Menschenrechtsaktivitäten unterstützen, die in Kärnten umgesetzt werden.
Die Ausschreibung läuft noch bis 15. Oktober 2024.

Der Menschenrechtspreis 2024 wird heuer in zwei Schwerpunktbereichen an Personen/Institutionen vergeben:
a.) 10.000 Euro für Verdienste durch praktisches Wirken im menschenrechtlichen Bereich
b.) 10.000 Euro für Projekte mit Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Bewusstseinsbildung im menschenrechtlichen Bereich

Kaiser verweist auch auf das Kärntner Regierungsprogramm, das den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen unterliegt, die eng mit menschenrechtlichen Prinzipien verbunden sind.
Besonders diese Nachhaltigkeitsziele sind für Menschenrechtsarbeit relevant:
· Keine Armut (SDG 1) · Kein Hunger (SDG 2) · Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) · Hochwertige Bildung (SDG 4) · Geschlechtergleichstellung (SDG 5) · Sauberes Wasser und Sanitärversorgung (SDG 6) · Weniger Ungleichheiten (SDG 10) · Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster (mit dem Schwerpunkt auf menschenwürdige Arbeit) (SDG 12) · Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) · Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16)..

Unterlagen für die Nominierung an folgende Adresse:
Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, Kennwort: Menschenrechtspreis
Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Informationen sowie Einreichungsfolder:

https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-1/Volksgruppen%5fMenschenrechte/Menschenrechte%282%29/K%c3%a4rntner%20Menschenrechtspreis


Quelle: Land Kärnten

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