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AUGUST 06, 2021
Heilbronn (ots) - Bei zwei Paketverzollungen gaben die Empfänger der Lieferungen, die zur Abfertigung ihrer Pakete zum Zoll mussten, an, dass es sich dabei um Geschenksendungen aus dem Ausland handele.
Da die Beschäftigten des Zollamts Ludwigsburg nach dem Öffnen der Pakete den Verdacht hatten, dass es sich nicht um originale Kleidungsstücke der betroffenen Markenrechtsinhaber sondern, um nachgeahmte Fälschungen handeln könnte, setzten sie die Abfertigung und Freigabe der beiden Pakete zunächst aus. Nach weiteren Recherchen und der Kontaktaufnahme mit den Vertretern der betroffenen Unternehmen bestätigten diese nach kurzer Zeit den Verdacht des Zolls.
Im Fall der angeblichen Geschenksendung von einem Verwandten aus der Türkei entpuppten sich circa 20 verschiedene, vermeintliche Markensportschuhe und Markensportbekleidungsstücke als gefälschte Schnäppchen. Wie die Paketempfängerin eingestand, handelte es sich tatsächlich um eine kostenpflichtige Restpostenbestellung aus dem Internet. Auch im Fall des zweiten Pakets, das zur Hälfte mit Tüchern eines bekannten französischen Luxuswarenunternehmens bepackt war und aus Russland versandt wurde, stellten sich die anfänglichen Angaben des Anmelders ebenfalls als unwahr heraus. "Sowohl die Aufmachung der Waren, als auch die minderwertige Verpackung sprachen dafür, dass es sich nicht um Originalware handeln konnte," so einer der Abfertigungsbeamten vor Ort.
Der Inhalt beider Pakete wird in Kürze auf Antrag der Vertreter aller betroffenen Markenrechtsinhaber vernichtet. Auch zivilrechtliche Schritte geschädigter Firmen gegen Verkäufer und Käufer der gefälschten Ware können eine weitere Folge bei Einfuhren von Produktfälschungen sein.
Zusatzinformation:
Gefälscht wird heute fast alles. Die Einfuhrkontrollen des Zolls schützen daher Innovationen und Investitionen der deutschen Wirtschaft. Der Zoll nutzt auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes seit Mitte 2009 ein Online-Verfahren. Diese Anwendung ist ein umfassendes Datenverarbeitungssystem, über das Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden durch die Rechteinhaber gestellt, bearbeitet und an den deutschen Zoll sowie, bei Schutzrechten mit unionsweiter Wirkung, an die Zollstellen der anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell