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JULI 22, 2022
Magdeburg / BAB 2 (ots) -
Wie erst jetzt bekannt wurde gelang dem Hauptzollamt Magdeburg in der ersten Juliwoche ein bedeutender Schlag gegen die Betäubungsmittelkriminalität. Es konnten 56 kg Marihuana und 6,7 kg Kokain wortwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden.
Am 06. Juli 2022 waren Bedienstete der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Magdeburg routinemäßig auf der Bundesautobahn 2 im Einsatz.
Ihr Auftrag ist die Durchführung von Kontrollmaßnahmen gemäß § 1 i.V.m § 10 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Hierzu sind sie u.a. befugt, Fahrzeuge jeglicher Art anzuhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.
An diesem Tag standen insbesondere verbrauchsteuerrechtliche Kontrollen und Kontrollen hinsichtlich Gegenständen, die im grenzüberschreitenden Verkehr Verboten und/oder Beschränkungen unterliegen (z.B. Waffen, Betäubungsmittel) auf dem Einsatzplan der Beamten.
Die Maßnahmen erfolgten in beiden Fahrtrichtungen. Zur Durchführung einer Kontrollmaßnahme ausgesuchte Fahrzeuge werden mit schnellen Einsatzfahrzeugen und deren Signalanlagen zum Folgen aufgefordert und zum Kontrollort geleitet.
Am späten Nachmittag wählten die eingesetzten Kräfte ein Kleintransportfahrzeug des Typs Volkswagen Caddy aus, welches in Fahrtrichtung Hannover unterwegs gewesen war. Bereits mit dem Setzen des "Zoll-Bitte-Folgen-Signals" reagierte der Fahrer auffällig. Er versuchte durch Brems- und Spurwechselmanöver der Kontrollsituation zu entweichen. Vermutlich, weil er realisieren musste, dass ein Entkommen auf der Autobahn nicht möglich war, folgte das Fahrzeug dem Einsatzwagen zur Kontrollstelle auf den Autobahnparkplatz Wüstenforst. Ein auf Grund der Auffälligkeiten zur Sicherheit herbeigerufenes, weiteres Zoll-Einsatzfahrzeug versperrte dort dem Angehaltenen den Fluchtweg.
Was sich den Zöllnern dann bei der Kontrolle im Laderaum präsentierte, erklärte, warum der Fahrer versucht hatte, sich der Kontrolle zu entziehen: Zirka 56 kg Marihuana und rund 6,7 kg Kokain fielen den Kontrollbeamten in die Hände. Ein solcher Fang ist auch für die Einsatzkräfte der KEV alles andere als alltäglich. Der Fahrer des Transporters, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde noch vor Ort festgenommen und die Betäubungsmittel sichergestellt sowie ein Strafverfahren nach §29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet.
Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Waren dürfte sich je nach Qualität auf 800.000 bis 900.000 EURO belaufen.
Der Sachverhalt wurde an das zuständige Zollfahndungsamt abgegeben. Die Ermittlungen dauern dort an.
Zusatzinformation:
Das eingeleitete Strafverfahren nach § 29 BtMG kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell