vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 14, 2024
Revision von Flächenwidmungsplänen bis 2030 / Verpflichtende Raumordnungsverträge ab 2.000 Quadratmeter Bauland
(LK) Während das neue Wohnbauförderungsgesetz sowie die begleitende Durchführungsverordnung bereits im Begutachtungsverfahren sind, wird seitens des Landes bereits an weiteren Schritten gearbeitet, um Wohnen leistbarer zu machen. Dafür sind zwei Schlüsselinitiativen in der Raumordnung in Vorbereitung.
LR Martin Zauner: "Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes sollen künftig deutlich mehr Flächen als bisher für den förderbaren Wohnbau zur Verfügung stehen."
Konkret sollen „Gemeinden mit überörtlicher Funktion“ - das sind im Wesentlichen die Stadtgemeinden und regional bedeutsame Marktgemeinden – verpflichtet werden, bis 2030 ihre Flächenwidmungspläne zu überprüfen sowie bei der Neuausweisung von Wohnbauland ab einer Größenordnung von 2.000 Quadratmetern einen Raumordnungsvertrag abzuschließen. Diese Maßnahmen werden in die Novelle des Raumordnungsgesetzes einfließen, die Anfang nächsten Jahres in Begutachtung gehen soll.
Zauner: „Mobilisierung von Baulandreserven.“
Landesrat Martin Zauner informiert: „Ziel der verpflichtenden Revision der Flächenwidmungspläne ist es, bestehende Baulandreserven zu mobilisieren. So soll unbebautes Wohnbauland in Zentrumsbereichen im Hinblick auf Eignung für den förderbaren Wohnbau geprüft werden und in weiterer Folge sollen geeignete Gebiete die Widmung ‚förderbarer Wohnbau‘ erhalten.“
Raumordnungsverträge
Nach der Aufhebung des Koppelungsverbots von Widmung und Raumordnungsvertrag in der Bundesverfassung werden die Gemeinden mit überörtlicher Funktion auch verpflichtet, bei der Neuausweisung von Wohnbauland ab einer Größenordnung von 2.000 Quadratmetern einen Raumordnungsvertrag zwischen Kommune und Grundeigentümer zu schließen. „Gegenstand der Vereinbarung können das erforderliche Ausmaß von förderbaren Wohnungen, Preisangemessenheit, Leistungsfristen und Qualitätskriterien sein. Die Raumordnungsverträge sind bei Gemeinden mit überörtlicher Funktion künftig auch Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und werden also verpflichtend auch von der Aufsichtsbehörde geprüft“, so Zauner.
Mehr Flächen zur Verfügung
„Bisher haben mit Stand 1. Oktober 2024 nur zwei Gemeinden von der Möglichkeit der Ausweisung von Wohnbauland der Widmungskategorie förderbarer Wohnbau Gebrauch gemacht. Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes sollen künftig deutlich mehr Flächen als bisher für den förderbaren Wohnbau zur Verfügung stehen,“ ist Zauner überzeugt. Das Land Salzburg wird die Gemeinden wie bisher kontinuierlich beraten und bei der Umsetzung unterstützen.
Quelle: Land Salzburg