Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt - Bundespolizei in Köln dreimal im Einsatz

vonPresseportal.de
JULI 18, 2023

ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Köln (ots) -

Gestern (17. Juli) kontrollierte die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof gleich drei Tatverdächtige nach unterschiedlichen Ladendiebstählen und leitete Ermittlungen ein. Einer 16-Jährigen nahmen sie zusätzlich ein verbotenes Einhandmesser ab.

Gegen 15:30 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Personalien einer 16-Jährigen aus Heiligenstedten (Schleswig-Holstein) fest, nachdem sie in einer ansässigen Drogerie Waren entwendet haben soll. Der Ladendetektiv hielt die Jugendliche bis zum Eintreffen der Beamtinnen und Beamten fest. Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte ein schwarzes Einhandmesser auf und stellten es sicher.

Nur eine gute Stunde später der zweite Einsatz wegen Ladendiebstahls: In einer Parfümerie steckte eine 54-Jährige ein Flakon im Wert von ca. 130 Euro in die Manteltasche und wollte die Filiale ohne Zahlung verlassen. Der Ladendetektiv sicherte die Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras und übergab diese, sowie die Tatverdächtige, an die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei. Ein Abgleich der Personalien ergab, dass die Frau bereits wegen ähnlicher Eigentumsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten war. Die Beamtinnen und Beamten nahmen sie für ein schnelles Verfahren fest. Die Entscheidung über eine mögliche Haft steht noch aus.

Einen Wiederholungstäter stellte die Bundespolizei dann am Abend gegen 21 Uhr: Gleich zwei Diebstähle an einem Tag gingen nach Auswertung von Videoaufzeichnungen auf das Konto des 29-Jährigen. Obgleich er nach seinem ersten Versuch gegen 15:30 Uhr unerkannt aus der Parfümerie fliehen konnte, hielt ihn der Ladendetektiv beim zweiten Mal fest. In seinen Hosen- und Jackentaschen steckte Diebesgut in Höhe von ca. 1200 Euro. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Polizeibekannten ebenfalls für ein beschleunigtes Verfahren fest. Noch heute soll er einem Haftrichter oder einer Haftrichterin zur Entscheidung vorgeführt werden.


Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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