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JÄNNER 10, 2022
Bad Segeberg (ots) -
Der Kreis Segeberg und das Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg haben im letzten Halbjahr vermehrt unzulässige Reifenablagerungen im größeren Stil im Bereich Mönkloh festgestellt.
Bereits Ende August war es in Mönkloh zur Ablagerung von schätzungsweise 500 Reifen gekommen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/5009017
Am 06. September 2021 wurden über 200 Altreifen im Bereich Heidmoor gemeldet.
Ungefähr 80 Altreifen und eine Matratze meldete ein Zeuge am 22.12.2021 in einem Waldgebiet an der Heidmoorer Straße bei Mönkloh.
Wenige Tage später am 28.12.2021 wurden circa 100 Reifen in einem Feldweg parallel zur Hermann-Brettin-Straße aufgefunden.
Zudem kommt es kreisweit unregelmäßig zu kleineren Ablagerungen.
Aufgrund des Zustands bzw. der Menge der Reifen liegt der Verdacht nahe, dass insbesondere Reifen, die augenscheinlich längerer Zeit der Witterung ausgesetzt waren, von landwirtschaftlichen Betrieben stammen könnten. Diese Reifen sind häufig stark porös bzw. mit Grünspan überzogen. So verhielt es sich bei den Funden im August bzw. September.
Bei den jüngsten Feststellungen Ende Dezember besteht aufgrund des relativ guten Zustands die Vermutung, dass die Altreifen von einem Händler oder einer Werkstatt stammen könnten, da keine Verschmutzungen oder ähnliches festzustellen waren.
Die Menge der Reifen lässt auf die Verwendung eines größeren Fahrzeugs, z. B. eines Transporters, schließen.
Nach bisheriger Einschätzung stuft die Polizei die Ablagerungen als Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz ein. Hier drohen Bußgelder im hohen dreistelligen bzw. vierstelligen Bereich.
Sollte sich herausstellen, dass für die Entsorgung Geld bezahlt wurde, würde der Anfangsverdacht des Betrugs und somit einer Straftat bestehen. Es drohen Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Die fachgerechte Entsorgung eines Reifens kostet beim Wege-Zweckverband zwischen vier und sechs Euro pro Stück. Hinzu kommen Kosten für die Bergung. Somit dürfte in dieser Größenordnung ein wirtschaftlicher Schaden von mehreren tausend Euro vorliegen, der durch den Kreis bzw. durch den Steuerzahler zu tragen ist.
Die Beamten bitten entsprechend um sachdienliche Hinweise unter 04551 884-3440.
Insbesondere ist es für die Ermittlungen von Belang, wo möglicherweise angebliche Entsorger in Erscheinung getreten sind und ihre Dienste angeboten haben.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell