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AUGUST 30, 2020
Ludwigshafen-Oggersheim - B9/A650 (ots) - Im Verlauf des Sonntags, den 30.08.2020 wurden durch speziell geschulte Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim zu unterschiedlichen Zeiten augenscheinlich erkennbar getunte Fahrzeuge im Rahmen von Verkehrskontrollen überprüft. Bei dem Audi A1 eines 25-Jährigen wurde festgestellt, dass die Rücklichter mit nicht zugelassener dunkler Folie foliert waren. Außerdem hatte der 45-jährige Fahrer eines Passat CC die vorderen Seitenscheiben in nicht zugelassener und nicht zulassungsfähiger Form mit dunkler Folie abgeklebt. Bei beiden Fahrzeugen ist aufgrund der sog. Gefährdungsvariante die Betriebserlaubnis erloschen. Die Fahrzeugführer müssen die Veränderungen zurück bauen und ihre Fahrzeuge erneut vorführen. Außerdem wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Generell gilt: Umbauten und Veränderungen an Kraftfahrzeugen müssen grundsätzlich von entsprechenden Sachverständigen bei Prüforganisationen abgenommen werden. Dies kann vorab durch den Hersteller der Tuningteile erfolgen und mittels Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder durch den Fahrzeughersteller selbst erfolgen und mittels bspw. Eintragung in der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Auch der Halter kann bei einer Prüforganisation eine Einzelüberprüfung vornehmen lassen und erhält nach der genehmigten Abnahme die entsprechende Bescheinigung zwecks Eintragung in der Zulassungsbescheinigung.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell