Potsdam : Kontrollaktion gegen Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft / Zoll beteiligt sich an europaweiten Kontrollen

vonPresseportal.de
SEPTEMBER 25, 2020

ots/Hauptzollamt Potsdam

Potsdam (ots) - Vom 14. bis 20. September 2020 haben europaweite Kontrollen gegen Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft stattgefunden. An den Kontrolltagen hat sich auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam mit 39 Einsatzkräften beteiligt. Hierbei wurden am 14. und 15. September 2020 durch die Zollbeamten insgesamt 45 Personen im westlichen Brandenburg kontrolliert. Die Kontrollen fanden vorwiegen in Nagelstudios und der Gastronomie statt. Durch die von Europol koordinierten Kontrollmaßnahmen sollen Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft identifiziert und Hinweise auf die Täter sowie kriminelle Strukturen erlangt werden. In mindestens zwei Fällen konnten Anhaltspunkte für die Ausbeutung der Arbeitskraft festgestellt werden, da hier die tatsächliche Entlohnung in einem auffälligen Missverhältnis zur geleisteten Arbeitszeit steht und eine starke Unterschreitung des Mindestlohns vorliegt. Die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren wird geprüft. In zwei weiteren Fällen wurden nicht die eigenen Ausweisdokumente, sondern die, anderer Personen mit ähnlichem Aussehen vorgelegt. "Das Verwenden sog. "look a like" Dokumente ist keine Seltenheit und häufig zu beobachten", sagt Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam. Die Ausweise wurden sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Da bei den Kontrollen auch die anderen Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beachtet wurden, haben die Zollbeamten 19 weitere Strafverfahren wegen Illegalem Aufenthalts, illegaler Beschäftigung und Verstoßes gegen die Einhaltung des Mindestlohns eingeleitet. Hiervon richten sich 11 Strafverfahren gegen die illegalen Arbeitnehmer und acht Strafverfahren gegen die jeweiligen Arbeitgeber.

Zusatzinformationen: Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell

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