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OKTOBER 30, 2020
Rhein-Erft-Kreis (ots) - Ob der 22-Jährige einem Wildtier ausweichen musste, konnte an der Unfallstelle nicht eindeutig geklärt werden.
Am Donnerstag (29. Oktober) fuhr ein 22-jähriger Bergheimer um 22:15 Uhr auf der Landesstraße (L) 163 und verlor aus nicht ersichtlicher Ursache die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto stieß bei Dunkelheit im Bereich zwischen der Sandstraße und der Fischbachstraße auf regennasser Fahrbahn frontal gegen eine Leitplanke, drehte sich und blieb erheblich beschädigt stehen. Der Wagen musste später abgeschleppt werden. Den Sachschaden bezifferten die Beamten auf etwa 10.000 Euro. In diesem Streckenabschnitt ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt.
Ein nachfolgender Autofahrer (45) hielt an und half dem Verletzten. Dieser Zeuge machte Angaben zum Abkommen von der Fahrbahn und der Kollision des Vorausfahrenden. Zudem soll der Fahrer ihm gegenüber zu diesem Zeitpunkt von einem Wildwechsel berichtet haben.
Der 22-Jährige selbst konnte den Polizisten vor Ort keine Angaben zum Unfallhergang machen. Vermutungen, der Fahrer könnte zum Unfallzeitpunkt tatsächlich einem Reh oder Ähnlichem ausgewichen sein, konnten mangels Spuren weder bestätigt, noch dementiert werden. Bekannt ist jedoch, dass es in diesem Streckenabschnitt zu häufigem Wildwechsel kommt.
Der Verletzte kam in ein Krankenhaus und verblieb dort. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 0,3 Promille. Die Beamten fertigten eine Verkehrsunfallanzeige.
Die Polizei warnt vor der beginnenden Rauschzeit und dem damit verbundenen Risiko, dass vor allem nachts Wild die Fahrbahn kreuzt. Die Rauschzeit, also der Wildwechsel, fällt regelmäßig in die Zeit von Ende Oktober bis März. Schwerpunkt sind die Monate November und Dezember. Streckenabschnitte mit häufigem Wildwechsel sind entsprechend beschildert. Die Polizei rät, dass Autofahrer dort besonders aufmerksam und bremsbereit bleiben sollen.
Quelle: Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell