vonRedaktion International
SEPTEMBER 05, 2024
Einreiseanträge für Familiennachzug um 83 Prozent reduziert – Im August rund 100 Einreisen
Innenminister Gerhard Karner, Bundespolizeidirektor Michael Takacs und Gernot Maier, Direktor des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), informierten am 4. September 2024 über aktuelle Maßnahmen im Kampf gegen Asylmissbrauch und zogen eine Zwischenbilanz.
„Der Kampf gegen Asylmissbrauch ist genauso wichtig wie der Kampf gegen illegale Migration und der Kampf gegen die Schleppermafia“, betonte Karner. Um dem Missbrauch bei Familiennachzug großflächig vorzubeugen, wurden drei Sofortmaßnahmen im Mai dieses Jahres gestartet: eine Erhöhung der Zahl der DNA-Tests, eine engmaschige Kontrolle dieser Tests sowie Dokumentenprüfungen durch Spezialisten.
Diese Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. Hat es im Jänner 2024 noch 2.185 Einreiseanträge im Familiennachzug gegeben, so sind es im August nur mehr knapp 370 gewesen, das ist eine Reduktion um knapp 83 Prozent. Auch bei den tatsächlichen Einreisen sieht man eine massive Reduktion - wurden im März 2024 noch knapp 1.300 Einreisen verzeichnet, waren es im August nur mehr knapp 100, eine Reduktion um 92 Prozent.
Hohe Zahl der DNA-Tests und wirksame Kontrollen
Beim geringsten Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit von Dokumenten oder Urkunden muss das Verwandtschaftsverhältnis durch DNA-Tests nachgewiesen werden. „Wir haben hier eine Steigerung um das Fünffache im Vergleich zu Jahresbeginn 2024“, sagte Karner. Im Juli und August wurden 15 Prozent aller Anträge mit DNA-Tests überprüft, dabei wirken die Tests bereits vorbeugend gegen Missbrauch. Das zeigt die stark gesunkene Zahl der Anträge für Familiennachzug. Ziel ist eine DNA-Überprüfung bei rund 50 Prozent der Anträge.
DNA-Tests können nur mehr in zwei Vertragsspitälern in der Türkei und im Libanon unter Aufsicht der Dokumentenberater durchgeführt werden. Die Auswertung erfolgt in Österreich.
Dokumentenprüfung durch Spezialisten
Die Überprüfung aller vorgelegten Dokumente im Original wird durchgängig durch Dokumentenprüferinnen und -prüfer sichergestellt. Bereits beglaubigte Übersetzungen werden flächendeckend durch das BFA überprüft. Innenminister Karner: „Bei Verkehrskontrollen würde man sagen: Wir haben ein Planquadrat errichtet. Dieses Planquadrat zeigt Wirkung: Wir verhindern damit Missbrauch mit gefälschten Dokumenten.“
"Seit 2003 setzt die Polizei Dokumentenberater in verschiedenen Ländern ein, um zu verifizieren, ob es Einreisewünsche mit gefälschten Dokumenten gibt“, sagte Bundespolizeidirektor Michael Takacs. „In diesem Rahmen gibt es Beratungsteams, die die österreichischen Vertretungsbehörden unterstützen.“
Expertenteam des BMI, BMEIA und BFA
Ein Expertenteam des BMI, BMEIA und BFA reiste zu Vertretungen unter anderem nach Istanbul und Beirut und erarbeitete neue Prozesse, um Missbrauch vorzubeugen. „Wir haben den Prozess bei der Dokumentenprüfung, den Prozess der DNA-Tests umgestellt und im Ausland beglaubigte Dokumente werden von Beamtinnen und Beamten des BFA erneut übersetzt,“, sagte Gernot Maier, Direktor des BFA.
„Eins ist klar: der Familienzuzug bedarf einer zweifelsfrei festgestellten Familieneigenschaft und zwar der Kernfamilie Vater, Mutter und minderjährige Kinder“, betonte Maier.
Weitere Maßnahmen
Innenminister Karner stellte auch gesetzliche Änderungen in Aussicht, um den Missbrauch weiter einzudämmen. So soll das Alter der Ehepartner - derzeit ist ab 18 Jahren ein Nachholen möglich - auf 21 Jahre angehoben werden. In den ersten fünf Jahren in Österreich soll die Sozialhilfe halbiert werden und die Selbsterhaltungsfähigkeit ab dem ersten Tag als Voraussetzung für die Familienzusammenführung gegeben sein.
„Gleichzeitig wollen wir auf EU-Ebene sichere Zonen in Syrien definieren, damit keine Notwendigkeit mehr für einen subsidiären Schutz bei der größten Gruppe von Asylwerbern in Österreich besteht und eine Familienzusammenführung nicht mehr notwendig ist“, sagte Karner. Mit diesen Maßnahmen soll der Druck auf Österreich nachhaltig verringert werden.