Hermagor: KLÄRUNG Brand - Hotelsauna

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 23, 2025

Feuer - Symbolbild
© blaulichtfoto, Fotolia

Die durchgeführte Brandursachenermittlung in einem Hotel im Bezirk Hermagor durch Beamte des Landeskriminalamts Kärnten, EB 08, Brand, dem Bezirksbrandermittler des Bezirks Hermagor und der Brandverhütungsstelle Kärnten ergab, dass der gegenständliche Brand (Glimmbrand) im Bereich eines elektrisch betriebenen Saunaofens vermutlich aufgrund von Strahlungshitze verursacht wurde. Die Schadenssumme ist derzeit noch nicht bekannt. Weitere Erhebungen diesbezüglich werden vom Landeskriminalamt Kärnten geführt.

Meldung vom 23.01.2025, 04:53 Uhr
Am 22.10., gegen 23.15 Uhr, kam es in der Sauna im Kellergeschoß eines Hotels im Bezirk Hermagor zu einem Brandereignis. Der Brand wurde durch die hausinterne Brandmeldeanlage erkannt, wodurch der Hausalarm ausgelöst wurde. Der 71- jährige Hotelbetreiber und zwei seiner Gäste aus Dänemark begannen sofort mit der ersten Löschhilfe mittels Handfeuerlöscher in dem bereits stark verrauchten Brandbereich. Zeitgleich wurden über Notruf die Einsatzkräfte alarmiert. Alle Gäste und Hotelangestellten, insgesamt 390 Personen, konnten das Gebäude selbstständig verlassen und in weiterer Folge in ihren Reisebussen und in einer Sporthalle auf die Rückkehr in ihre Zimmer warten. Fünf Personen wurden vom Roten Kreuz vor Ort wegen gesundheitlicher Beschwerden (Verdacht auf Rauchgasvergiftung) behandelt, davon wurden vier dänische Staatsangehörige) zur weiteren Untersuchung in das Landeskrankenhaus Villach gebracht. Der Brand im Saunabereich konnte von mehreren Atemschutztrupps der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Die Zimmer konnten am 23.01.2025, gegen 01:00 Uhr, wieder bezogen werden. Im Einsatz standen die Feuerwehren Tröpolach, Rattendorf, Watschig, Mitschig, Hermagor und Waidegg mit insgesamt elf Fahrzeugen und 92 Einsatzkräften sowie das Rote Kreuz mit drei Fahrzeugen.
Die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache sind noch nicht abgeschlossen. Ebenso steht die Höhe des Sachschadens noch nicht fest.

Quelle: LPD Kärnten

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