vonRedaktion Salzburg
JUNI 28, 2024
Am 20.06.2024 bestellte eine 53-jährige deutsche Staatsangehörige im Internet über eine deutsche Homepage einen Junghund (Welpe) und überwies den geforderten Kaufpreis auf ein deutsches Bankkonto. Als der Hund in den folgenden Tagen nicht geliefert wurde, nahm die Frau via Handy-Messanger-Dienst wieder Kontakt mit dem Verkäufer auf. Daraufhin forderte der Verkäufer einen weiteren 4-stelligen Eurobetrag, angeblich für eine Transportbox. Das war der Käuferin aber zu teuer, weshalb sie angab den Hund selbst abzuholen zu wollen. Daraufhin brach der Kontakt zum Verkäufer ab und der Hund wurde bis dato nicht geliefert. Der Frau entsteht dadurch ein Schaden in der Höhe eines hohen dreistelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol