Salzburg: Internes Kontrollsystem der Abteilung Bauen, Planen und Wohnen geprüft

vonRedaktion Salzburg
JUNI 10, 2021

Geld - Symbolbild
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Landesrechnungshof empfiehlt Verbesserungen, Ausbau und Weiterentwicklung

(LK) Das Aufgabenfeld der Abteilung 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung erstreckt sich auf die Bereiche Bauen, Planen und Wohnen. „Die Abwicklung der Wohnbauförderung stellt dabei eine zentrale Aufgabe dar. Da besonders im Rahmen der Wohnbauförderung beträchtliche Fördergelder vergeben werden, setzte sich der Landesrechnungshof zum Ziel, das Interne Kontrollsystem im Rechnungswesen dieser Abteilung zu prüfen“, so LRH-Direktor Ludwig F. Hillinger. Nun liegen die Ergebnisse zu dieser Prüfung vor.

Diverse gesetzliche Vorgaben im Land Salzburg sehen die Implementierung eines Internen Kontrollsystems (IKS) vor. Darüber hinaus ist auch entsprechend dem aktuell gültigen Koalitionsvertrag der Salzburger Landesregierung und den internen Richtlinien des Landes Salzburg ein zeitgemäßes IKS einzurichten. „Nicht zuletzt deshalb ist es für den LRH nicht nachvollziehbar, dass es im Land Salzburg derzeit keinen aktualisierten und verbindlich zeitgemäßen Leitfaden für die Ausgestaltung von Internen Kontrollsystemen gibt“, so Hillinger. Da fehlende Vorgaben die Implementierung einheitlicher Standards bei internen Kontrollen erschweren, ist es aus Sicht des LRH von zentraler Bedeutung, dass vom Amt der Salzburger Landesregierung klare Vorgaben und Grundsätze für die Ausgestaltung eines IKS festsetzt werden.

Hillinger: „Internes Kontrollsystem weiterentwickeln.“

Als positiv beurteilt der LRH dennoch, dass die Abteilung 10 trotz fehlender allgemeiner Regelungen im Land Salzburg über ein abteilungsinternes IKS im Rechnungswesen verfügte, wenngleich der LRH auch dazu Verbesserungsbedarf erkannte. „Das IKS der Abteilung 10 ist jedenfalls noch zu verbessern, auszubauen und weiterzuentwickeln“, so Hillinger.

Vier-Augen-Prinzip durchgehend einzuhalten

Weiterentwicklungsbedarf sah der LRH beispielsweise bei den Förderungszusicherungen. So erfolgte der Versand von Förderungszusicherungen teilweise vor Freigabe durch einen weiteren Sachbearbeiter. Hillinger hält dazu fest: „Das Vier-Augen-Prinzip stellt ein wesentliches Instrument des IKS dar und kann dazu beitragen, Fehler zu erkennen und zu vermeiden. In Zukunft ist deshalb unbedingt sicherzustellen, dass auch vor der Übermittlung von Förderungszusicherungen das Vier-Augen-Prinzip eingehalten wird.“

Manipulation bei IT-Systemen nicht ausgeschlossen

Im Bereich der IT-Systeme zeigte sich, dass die Möglichkeit zur manuellen Änderung von durch das IT-System automatisch generierten Datensätzen für Auszahlungen bestand. „Der LRH weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch die Möglichkeit einer Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann“, so Hillinger. Der LRH fordert deshalb, umgehend technisch sicherzustellen, dass ein manueller Eingriff in automatisch generierte Datensätze nicht mehr möglich ist.

Haftungen für Wohnbauförderdarlehen nicht ausgewiesen

Weiters stellte der LRH im Zuge dieser Prüfung fest, dass im Rechnungsabschluss des Landes Salzburg Haftungen für Wohnbauförderdarlehen im Ausmaß von rund 27,6 Millionen Euro bisher nicht ausgewiesen waren. Die vom LRH geforderte Aufnahme dieser Haftungen im Haftungsnachweis erfolgte bereits im Rechnungsabschluss 2020. „Auch die Prozesse zur vollständigen Erfassung und Beurteilung der vom Land Salzburg übernommenen Haftungen sind Teil eines funktionierenden IKS“, hält Hillinger abschließend fest.

Quelle: Land Salzburg

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