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AUGUST 05, 2021
Ostfriesland/Aurich/Oldenburg (ots) - +++ Zehn Arbeitnehmer wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. +++ Die baldige Ausweisung aus dem Bundesgebiet ist anzunehmen. +++
Ostfriesland: Kontrollen der Emder Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bilanzieren zehn am Arbeitsplatz angetroffene Arbeitnehmer, die über keine gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Ihnen droht nun die Ausweisung aus dem Bundesgebiet.
Am vergangenen Dienstag (4. August 2021) kontrollierten die Emder Zöllner eine Großbaustelle im westlichen Ostfriesland und trafen dabei auf sechs osteuropäische Arbeiter.
"Bereits durch unsere erste Ansprache vor Ort war schnell klar, dass hier aufenthalts- und damit arbeitsberechtigende Visa fehlen. Ein Teil der Arbeiter hatte lediglich Aufenthaltsvisa für Polen, die in Deutschland nicht zur Arbeit berechtigen. Der andere Teil konnte gar keine Visa vorlegen," erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
Die sechs Arbeiternehmer wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt. Weder der tatsächlich gezahlte Lohn noch die weiteren Begleitumstände Ihrer Arbeit entsprachen den Zusagen des ausländischen Arbeitgebers. Weitere Ermittlungen der FKS schließen sich nun an.
Nur eine Woche zuvor kam es im Landkreis Aurich zu ähnlich gelagerten Kontrollerfolgen der Emder FKS:
Einer osteuropäischen Spielhallen-Angestellten und drei asiatischen Beschäftigen eines Gastronomiebetriebs fehlte es ebenfalls an den wesentlichen Dokumenten, die eine Arbeitsaufnahme in Deutschland rechtmäßig ermöglichen.
Mauritz zu den Hintergründen: "Keine der Kontrollen fand verdachtslos statt. Zuvor durch den Zoll festgestellte Hinweise auf Schwarzarbeit, aber auch die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Landespolizei waren unsere ersten Ansatzpunkte für die jüngsten Kontrollmaßnahmen."
Zu allen zehn Sachverhalten wird die zuständige Ausländerbehörde über weitere aufenthaltsrechtliche Folgen entscheiden. Im Regelfall wird sich eine baldige Ausweisung aus dem Bundesgebiet für die angetroffenen Arbeitnehmer anschließen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell