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MAI 04, 2021
Göttingen (ots) - Am 20.04.2021 kontrollierten Beamte des Ordnungsamtes einen Bordellbetrieb in Göttingen. Dabei wurden drei thailändische Prostituierte festgestellt, die nicht nur den aktuellen Corona- Schutzbestimmungen zuwiderhandelten und keine Anmeldung nach dem Prostitutionsschutzgesetzt (ProstSchG) besaßen, sondern auch ohne deutschen Aufenthaltstitel und somit illegal in Deutschland tätig waren. Die Beamten des Ordnungsamtes kontaktierten die Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Göttingen, die daraufhin Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis gegen die Prostituierten einleiteten. Gegen den Bordellbetreiber wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis eingeleitet. Zudem erwarten die Beteiligten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem ProstSchG und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) die durch das Ordnungsamt der Stadt Göttingen geführt werden.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell